Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) haben den Entwurf für das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ etwas entschärft. Wie die „Bild“ unter Berufung auf den aktualisierten Entwurf meldet, sollen unter anderem Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ein Jahr mehr Zeit bekommen, um einen Wärmeplan aufzustellen.
So soll die Strategie für die künftige Heizungsversorgung der Stadtbevölkerung erst bis Ende 2027 erstellt werden – im vorangegangenen Entwurf war von Ende 2026 die Rede. Auch bei der Ermittlung der Energiedaten von Einfamilienhäusern haben Geywitz und Habeck die Vorgaben etwas entschärft, schreibt „Bild“ weiter. So sollen die Daten nichts mehr einzeln, sondern aus Datenschutzgründen im Verbund mit mehreren anderen Häusern ausgewiesen werden. „Das dürfte ausreichend sein“, sagte eine Sprecherin des Bauministeriums der „Bild“. Zur Disposition ges tellt ist demnach auch, ob die Wärmenetze ab 2030 zu mindestens 50 Prozent „des über das Wärmenetz bereitgestellten jährlichen Bruttoendenergieverbrauchs mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder aus einer Kombination aus beidem gespeist werden“ sollen oder nun doch weniger. Wie die Zeitung weiter schreibt, hat der Bundesdatenschutzbeauftragte den Gesetzentwurf geprüft und „keine Einwände“.
Verbraucherzentrale fordert mehr Regulierung für Fernwärme
Vor dem Fernwärme-Gipfel der Bundesregierung am Montag fordert Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), mehr Transparenz und mehr Regulierung auf dem Fernwärme-Markt. „Fernwärme kann ein wichtiger Baustein für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung sein“, sagte Pop den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Aber wir brauchen dringend bessere Rahmenbedingungen.“ Wärmenetze seien ein Markt, „wo die Anbieter praktisch unregulierte Monopole haben“, erklärte sie. Verbraucher könnten nicht zwischen Anbietern wählen, es gebe also keinen Wettbewerb. Und Verträge mit 10 Jahren Laufzeit seien üblich. Weil man aber nicht über diese ganze Laufzeit den Preis festsetzen könne, würden die Preise über bestimmte Klauseln automatisch angepasst. Für die Kunden seien diese Preiserhöhungen „völlig intransparent“, sagte Pop. Selbst die Experten in den Verbraucherzentralen hätten mitunter Mühe, das nachvollziehen. Nach Ansicht de r Verbraucherschützerin braucht es deshalb eine Institution, die den Markt beobachtet und bei überhöhten Preisen in einem Netz einschreiten kann. „Eine bundeseinheitliche Preisaufsicht könnte zum Beispiel bei der Bundesnetzagentur angesiedelt sein oder beim Bundeskartellamt“, sagte sie. „Da gibt es großen Nachholbedarf.“ Für den Netzausbau müsse Akzeptanz geschaffen werden, sagte Pop den Funke-Zeitungen. „Und wenn der Eindruck vorherrscht, dass man bei Fernwärme keinen Durchblick hat und gar übervorteilt wird, dann wird das nicht funktionieren.“ Es müsse klar sein, wie sich Preise zusammensetzen. Und um Mieter zu schützen, müsse außerdem sichergestellt werden, dass die Investitionskosten in erneuerbare Wärmeerzeugung fair verteilt werden. Fernwärme soll nach dem Willen der Bundesregierung eine wichtige Rolle spielen bei der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) haben deshalb für Montag zum „Fernwärme-Gipfel“ eingeladen. +++
