Bundesrat gibt Zustimmung zum Gewalthilfegesetz

Der Bundesrat hat am Freitag dem sogenannten Gewalthilfegesetz zugestimmt und damit den Weg für einen umfassenden Schutz und Beratungsanspruch für Frauen und Kinder bei häuslicher Gewalt geebnet. Das Gesetz soll am 1. Januar 2032 in Kraft treten und den Ländern ausreichend Zeit geben, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen.

Finanzielle Beteiligung des Bundes

Mit dem neuen Gesetz ist eine Bundesbeteiligung an der Finanzierung des Hilfesystems in Höhe von 2,6 Milliarden Euro bis 2036 vorgesehen. Bundesministerin Lisa Paus (Grüne) bezeichnete die Entscheidung als einen „historischen Moment“. Sie betonte, dass jede betroffene Frau durch das Gesetz einen Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung erhalte. Dies sei ein bedeutender Schritt angesichts der „fürchterlichen Normalität von Gewalt gegen Frauen“.

Reaktionen aus der Wohlfahrtspflege

Dr. Markus Juch, Fuldaer Diözesan-Caritasdirektor und stellvertretender Vorsitzender der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen, begrüßte das Gesetz ausdrücklich: „Wir sind sehr froh, dass dieses Gesetz nun existiert.“ Er verwies darauf, dass es bislang an ausreichenden Plätzen in Frauenhäusern mangele und Beratungsstellen überlastet seien. „Mit dem neuen Rechtsanspruch ab 2032 können sich die Institutionen besser aufstellen und gezielter helfen.“

Schutz, Intervention und Prävention

Das Gewalthilfegesetz verfolgt das Ziel, Frauen und Kinder vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Es soll nicht nur den Zugang zu Schutzmaßnahmen erleichtern, sondern auch eine effektive Intervention ermöglichen und die Folgen von Gewalt minimieren. Darüber hinaus sind präventive Maßnahmen vorgesehen. „Prävention erhält dank des Gesetzes ein größeres Gewicht. Es ist entscheidend, bereits im Vorfeld zu helfen, bevor es überhaupt zur Gewalt kommt“, betonte Juch.

Die Caritas werde die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen und ihre Beratungsstellen aktiv in das neu ausgerichtete Hilfesystem integrieren, um einen nachhaltigen Schutz für Betroffene sicherzustellen. +++


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