Der Bundesrat hat an diesem Freitag Hessens Initiative zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt zugestimmt. „Heute ist ein bedeutender Tag für die Opfer von häuslicher Gewalt. Ich freue mich, dass der Bundesrat unserer Initiative zugestimmt hat. Die Zahl der Opfer steigt kontinuierlich, allein 2023 um 6,5 Prozent. Die Länder setzen mit dem Beschluss ein klares Zeichen: Wir wollen diesem Trend entgegenwirken. Darüber bin ich sehr dankbar“, meinte der Justizminister. Er ergänzte: „Unsere Initiative hat das Bewusstsein für die Opfer von häuslicher Gewalt gestärkt. Seit der Vorstellung unserer Initiative erhalten wir bundesweit viel Zuspruch. Das zeigt, dass das Thema die Menschen bewegt.“
Mit dem Beschluss engagiert sich der Bundesrat dafür, die Opfer besser zu schützen. Das spanische Modell der elektronischen Fußfessel soll ins Gewaltschutzgesetz aufgenommen werden. „Mehr als 700 Menschen erleben täglich in Deutschland häusliche Gewalt. Fast jeden Tag stirbt eine Frau deshalb, so das Bundeskriminalamt. Die Fußfessel nach dem spanischen Modell kann Leben retten. Sie muss ins Gewaltschutzgesetz. Vom Schutz gegen mögliche Gefahren bis zur Kontrolle nach einer Haftstrafe – alle Lücken wären geschlossen“, sagte der Justizminister.
Das spanische Modell unterscheidet sich von der bisherigen elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Es überwacht keine festen Verbotszonen, das Opfer bewegt sich. Der Täter trägt eine elektronische Fußfessel, die mit einer GPS-Einheit des Opfers kommuniziert. Das System überwacht beide Standorte und nutzt feste sowie dynamische Sperrzonen. Ein Alarm wird ausgelöst, wenn sich Täter und Opfer begegnen.
Justizministerium präsentiert Referenten-Entwurf
Das gestärkte Bewusstsein für die Opfer zeigt sich auch daran, dass die Bundesregierung einen Referenten-Entwurf zum spanischen Modell vorgelegt hat. „Der frühere Bundesjustizminister hat sich kaum mit dem Thema befasst. Der Entwurf ist ein erster Schritt. Er begrenzt das Tragen der Fußfessel auf drei Monate. Das ist zu kurz. Bei Verstößen sind nur Ordnungsgelder vorgesehen, das ist unzureichend. Die Fußfessel muss auch gegen den Willen des Täters genutzt werden können“, betonte der Justizminister. „Es besteht die Gefahr, dass die Opfer die Kosten der Fußfessel tragen müssten. Solch eine Regelung gibt es im Entwurf nicht. Die Opfer sollten nicht für ihren Schutz zahlen müssen und sich deshalb nicht an die Gerichte wenden. Der Bundesrat hat sich klar positioniert.“
Hessen setzt spanisches Modell um
Mit der neuen Überwachungstechnik, die in Hessen eingeführt wird, ist das spanische Modell umsetzbar. „Das spanische Modell können wir bereits bei der Führungsaufsicht und in allen bisherigen Fällen anwenden. Allerdings ist es uns momentan nicht möglich, die Opfer über längere Zeiträume zu schützen“, erläuterte der Minister. +++

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