Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag die gesetzliche Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten großer Unternehmen sowie die sogenannte Mietpreisbremse gebilligt. Vom 1. Januar 2016 an gilt damit in Aufsichtsräten börsennotierter und voll mitbestimmungspflichtiger Unternehmen eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent. Das betrifft etwa 100 Großunternehmen in Deutschland, etwa 3.500 mittelgroße Betriebe sind aufgerufen, sich selbst verbindliche Ziele für die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen setzen. Durch die Mietpreisbremse können die Länder in bestimmten Wohngebieten die Erhöhung der Mieten begrenzen. Kommt es zu einem Mieterwechsel, darf die neue Miete nur auf maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau erhöht werden. Ausgenommen sind Neubauten und umfassend sanierte Gebäude. Darüber hinaus gilt künftig das Bestellerprinzip: Derjenige der den Makler beauftragt hat, muss ihn auch bezahlen. +++ fuldainfo
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar