Bundespolizisten wollen neue Abschiebe-Befugnisse nicht

Datenschutzbeauftragter gegen geplantes Bundespolizeigesetz

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die von der Bundesregierung geplanten neuen Befugnisse der Bundespolizei bei Abschiebungen ausreisepflichtiger Ausländer scharf kritisiert. „Es ist fatal, dass die Bundespolizei in Konkurrenz zu den Experten der Ausländerbehörden und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu einer Art Ersatz-Abschiebebehörde ausgebaut werden soll“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der GdP in der Bundespolizei, Sven Hüber, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Die Beamten hätten „weder die asylrechtliche Kenntnis noch die Kapazitäten für eine Überprüfung bestehender Duldungen“. Bundespolizist Hüber hob hervor: „Wenn Bundespolizisten nun Fälle von ausreisepflichtigen Ausländern mit und ohne Duldung prüfen sollen, dann kostet das Zeit: Erst müssen die Beamten die zuständige Ausländerbehörde erreichen, dann müssen die Akten von dort geliefert werden, dann muss diese Akte geprüft werden von Polizisten, die sonst Kriminelle aufspüren sollen und für Sicherheit sorgen.“ Die Fraktionen von Union und SPD wollen der Bundespolizei in einem neuen Gesetz mehr Befugnisse bei Rückführungen abgelehnter Asylsuchender und ausreisepflichtiger Ausländer geben. „Mit der Ausweitung der Kompetenzen der Bundespolizei stärken wir die Bekämpfung unerlaubten Aufenthalts in Deutschland“, sagte der CDU-Innenexperte Mathias Middelberg den Funke-Zeitungen. Treffe die Bundespolizei künftig auf „illegal aufhältige, vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer“, sei sie nicht nur für die Strafverfolgung, sondern in einfach gelagerten Fällen auch unmittelbar für deren Abschiebung zuständig, sofern die Ausländerbehörde eines Landes nicht widerspreche, sagte Middelberg.

Mit dieser Bearbeitung „aus einer Hand“ setze die Union darauf, mehr Abschiebungen zu erreichen. „Gerade wo allein fehlende Reisedokumente der Abschiebung entgegenstehen, ist die Bundespolizei mit ihren weltweiten Kontakten der richtige Akteur für  die Durchsetzung der Ausreisepflicht“, sagte Middelberg. Am Donnerstag wollen die Fraktionen von Union und SPD ein entsprechendes Bundespolizei-Gesetz im Bundestag beschließen. Auch SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese lobte die neuen Kompetenzen der Bundespolizei bei der Abschiebepraxis: „Deutschland muss besser werden bei Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern“, sagte Wiese den Funke-Zeitungen. „Nun soll die Bundespolizei in Absprache mit der Ausländerbehörde selbst Duldungen prüfen können und ausreisepflichtige Ausländer abschieben können.“ Derzeit sind nach offiziellen Angaben gut 280.000 Ausländer in Deutschland ausreisepflichtig. Sie sollen abgeschoben werden. Die Mehrheit von ihnen, rund 240.000 Personen, ist allerdings im Besitz einer Duldung. Die Abschiebung ist ausgesetzt, entweder weil die Betroffenen erkrankt sind, ihnen in ihrer Heimat die Todesstrafe droht oder Passersatzpapiere aus dem Heimatland fehlen.

Datenschutzbeauftragter gegen geplantes Bundespolizeigesetz

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, hat den Entwurf des neuen Bundespolizeigesetzes, der am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll, kritisiert. „Mit dem Gesetzesentwurf werden die Befugnisse der Bundespolizei erweitert und den Möglichkeiten des Bundeskriminalamtes angeglichen“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Dabei wird allerdings verkannt, dass es sich bei der Bundespolizei um eine Sonderpolizei mit begrenztem Aufgabenspektrum handelt.“ Es sei deshalb beispielsweise unverständlich, warum die Bundespolizei Möglichkeiten zur heimlichen Überwachung der Telekommunikation einer Person, die sogenannte Quellen-TKÜ, erhalten soll, so Kelber. „Ich halte es für zweifelhaft, dass Eigentumskriminalität im Bahnbereich solche massiven Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger rechtfertigt.“ Außerdem würden seine Möglichkeiten zur Kontrolle und Durchsetzung von Datenschutzrecht gegenüber der Bundespolizei „teilweise erschwert oder nur zu unkonkret festgeschrieben“, beklagte Kelber. So müsse seine Behörde vorher nicht mehr angehört werden, wenn die Bundespolizei neue automatisierte Dateien anlege, die personenbezogene Daten verarbeiten. Der Datenschutzbeauftragte betonte: „Insgesamt soll die Bundespolizei mit dem Gesetzesentwurf unverhältnismäßig viele neue Instrumente bekommen, die tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen – bei gleichzeitiger Schwächung der datenschutzrechtlichen Aufsicht.“ +++