Bundeskabinett beschließt Bürgergeldreform

Die Bundesregierung hat die weitgehende Abschaffung des bisherigen Bürgergeld-Systems beschlossen. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium wurde am Mittwoch in der letzten regulären Kabinettssitzung des Jahres auf den Weg gebracht. Nach den Plänen von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) soll statt des Bürgergeldes eine neue Grundsicherung eingeführt werden. Geplant sind dabei strengere Mitwirkungspflichten für Bezieher sowie härtere Sanktionen bei der Verweigerung von Kooperation. Auch die komplette Streichung von Leistungen soll demnach möglich sein.

Bis zuletzt hatte es gerade um den letzten Punkt noch Streit zwischen Union und SPD gegeben. Der vereinbarte Kompromiss sieht jetzt vor, dass nach Meldeversäumnissen vor einer Komplettstreichung von Leistungen für die Betroffenen sicherzustellen ist, dass die Gelegenheit zur persönlichen Anhörung "auch tatsächlich gegeben wird".

DIHK begrüßt Kabinettsbeschluss zur Reform des Bürgergelds

DIHK-Chef Peter Adrian hat den Kabinettsbeschluss zur Reform des Bürgergelds begrüßt. "Das ist ein Signal in die richtige Richtung", sagte Adrian der "Rheinischen Post". "Man hat als Transferempfänger auch eine Leistungsverpflichtung, wenn man vom Steuerzahler finanziert wird und arbeitsfähig ist." "Wir müssen aber künftig vor allem auch die Anreize für die Arbeitsaufnahme erhöhen. Durch bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten. Es muss sich einfach noch mehr lohnen zu arbeiten, anstatt von Grundsicherung zu leben", sagte der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Die Koalition dürfe nicht stehen bleiben, sondern müsse die Grundsicherung noch weiter reformieren.

Das Gesetz wird voraussichtlich frühestens zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. +++


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