Bundeskabinett beschließt Asylpaket

Bundestag,

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Dienstag Änderungen des Asylrechts auf den Weg gebracht. Neben Änderungen des Asylverfahrens- und des Asylbewerberleistungsgesetzes habe sich das Kabinett von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) auch auf Änderungen der Beschäftigungsverordnung und der Integrationskursverordnung verständigt, teilte die Regierung am Dienstag mit. Die wesentlichen Ziele der gesetzlichen Änderungen betreffen demnach die Beschleunigung der Asylverfahren, die derzeit durchschnittlich fünf Monate dauern, sowie die Beseitigung von Fehlanreizen: So werde der persönliche Bedarf, der bislang mit dem sogenannten Taschengeld abgedeckt wurde, künftig möglichst in Sachleistungen gewährt.

Dies gelte für den gesamten Zeitraum, den die Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen verbringen. Geldleistungen sollen künftig höchstens einen Monat im Voraus gezahlt werden. Zudem entlaste der Bund die Länder und Kommunen finanziell: Er übernimmt die Kosten für die Asylbewerber in Höhe einer Pauschale von 670 Euro pro Monat. Diese Kostenübernahme beginne mit dem Tag der Erstregistrierung und ende bei Abschluss des Verfahrens. Überdies sollen Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten deklariert werden, um die Asylverfahren der Menschen aus diesen Ländern zu beschleunigen. Das Gesetzgebungsverfahren soll nach dem Willen der Bundesregierung noch im Oktober abgeschlossen werden. Es ist geplant, dass die Änderungen zum 1. November in Kraft treten.

Bundesregierung plant Asylverfahren unmittelbar an der Grenze

Angesichts des großen Zustroms von Flüchtlingen bereitet die Bundesregierung nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung weitere Gesetze vor. So soll es ermöglicht werden, das sogenannte Flughafenverfahren zur schnellen Entscheidung über Asylanträge auch außerhalb von Flughäfen an den Landesgrenzen anzuwenden. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte dazu der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Derzeit laufen die politischen Gespräche zum Thema, in Kürze soll ein Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben werden.“ Besonders die CSU dringt darauf, das bisher nur an den deutschen Flughäfen praktizierte Verfahren auch außerhalb von diesen an den Landesgrenzen anzuwenden. Das 1993 als Reaktion auf die auch damals hohen Flüchtlingszahlen eingeführte Verfahren ermöglicht eine Entscheidung über einen Asylantrag innerhalb von 48 Stunden. Es wird vor allem bei Personen angewandt, die keine Ausweispapiere bei sich führen oder deren Asylbegehren „offensichtlich unbegründet“ ist, wie es im Paragraph 18a des Asylverfahrensgesetzes heißt. Im Falle einer Ablehnung darf der Antragsteller nicht nach Deutschland einreisen. +++ fuldainfo

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