Bundesbehörde: Zwei Jahre lang keine Geldwäschefälle weitergeleitet

In der EU gibt es mehr als 6.000 Banken

Die deutsche Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, auch Financial Intelligence Unit (FIU) genannt, hat in den vergangenen beiden Jahren keinen einzigen Geldwäsche-Verdachtsfall an die Finanzaufsicht weitergeleitet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die das „Handelsblatt“ berichtet. „In den Jahren 2017 und 2018“ habe die FIU „keine Verdachtsmeldungen“ an die Bafin weitergeleitet, heißt es in der Antwort des Bundesfinanzministeriums.

Wie daraus weiter hervorgeht, ist die FIU nicht befugt, Geldwäsche-Verdachtsfälle an die europäische Finanzaufsicht weiterzuleiten. Zwischen der FIU und den EU-Aufsichtsbehörden gebe es daher auch keine gemeinsamen Plattformen oder Gremien zwecks Informationsaustausch. Mehrere europäische Banken waren oder sind in Geldwäsche-Skandale verwickelt. Seit dem vergangenen Jahr wird in diesem Zusammenhang auch gegen die Deutsche Bank ermittelt. Insgesamt sollen deutsche Geldinstitute der FIU bereits Tausende Verdachtsfälle gemeldet haben.

Die EU-Finanzminister beschlossen zu Jahresbeginn, der EU-Bankenaufsicht Eba zusätzliche Befugnisse im Kampf gegen die Geldwäsche zu übertragen. Die Eba soll unter anderem das Recht bekommen, direkt bei einem verdächtigen Geldhaus zu ermitteln, wenn die zuständigen nationalen Behörden untätig bleiben. Bei der Eba sind bislang allerdings nur 1,8 Planstellen für den Kampf gegen Geldwäsche vorgesehen. Im Laufe des Jahres sollten zwei bis drei zusätzliche Mitarbeiter dafür abgestellt werden, teilte die Eba auf Anfrage mit. In der EU gibt es mehr als 6.000 Banken und gerade kleine Institute waren in jüngster Zeit von Geldwäsche betroffen. +++