Die Änderung des Grundgesetzes für neue Kredite in Milliardenhöhe stößt auf Vorbehalte in der Bundesbank. Zwar seien "Mehrausgaben für Verteidigung und Infrastruktur gegenwärtig gut nachvollziehbar", sagte Bundesbank-Vorständin Fritzi Köhler-Geib dem "Handelsblatt". "Die angedachten Möglichkeiten zur Verschuldung erscheinen mir allerdings sehr weitgehend."
Köhler-Geib sprach sich für mehr Transparenz bei den Staatsschulden aus. Es komme darauf an, das vorhandene Geld gut auszugeben. "Neben der Höhe ist genauso relevant, dass effizient investiert wird", sagte sie. Von der künftigen Bundesregierung fordert die Ökonomin "entschlossene Strukturreformen" für die Wirtschaft. Das sei "dringlich" - auch um zu verhindern, dass Unternehmen Kapazitätsengpässe ausnutzen, um höhere Preise durchzusetzen. "Deutschland braucht mehr Innovationskraft, ein höheres Arbeitskräftepotenzial und muss attraktiver für Unternehmensinvestitionen werden", sagte Köhler-Geib.
Bayaz sieht Zustimmung zu Schuldenpaket im Bundesrat skeptisch
Der baden-württembergische Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) hat sich skeptisch gegenüber dem von Union, SPD und Grünen verabredeten Milliarden-Kreditpaket gezeigt. "Geld alleine wird Putin nicht beeindrucken", sagte Bayaz dem Podcast "Einspruch" der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" am Mittwoch. "Geld alleine löst auch keine strukturellen Probleme." Mit Blick auf die Abstimmung über die Reform der Schuldenbremse sprach er von einem "mulmigen Gefühl im Bundesrat" gesprochen, "wenn die Länder die Hand heben bei diesem Paket". Es sei "noch nicht ganz bewusst", wo das langfristig hinführen werde. Jetzt müssten "Reformen, Beschleunigung, Vereinfachung folgen", sagte der Grünen-Politiker. Der Bundestag hatte am Dienstag grünes Licht für das von Union, SPD und Grünen vereinbarte Schuldenpaket gegeben. Nach dem Beschluss des Bundestags muss noch der Bundesrat am Freitag zustimmen.
Künftig sollen die Ausgaben für Verteidigung und weitere sicherheitspolitische Ausgaben ab einer Höhe von einem Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts künftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Dabei geht es auch um Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die "Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten". Im ursprünglichen Entwurf von SPD und Union war die Ausnahme nur für Verteidigungsausgaben geplant. Darüber hinaus soll im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro ermöglicht werden. Die entsprechenden Kredite sollen ebenfalls von der Schuldenregel ausgenommen werden. Hier hatten die Grünen durchgesetzt, dass die Zweckbestimmung der Mittel von "für Investitionen in die Infrastruktur" auf "für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045" geändert wurde.
100 Milliarden Euro sollen den Ländern für Investitionen zur Verfügung gestellt werden und weitere 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds fließen. Die Laufzeit des Sondervermögens beträgt zwölf Jahre. Die Zusätzlichkeit des Sondervermögens soll unterdessen gewährleistet werden, indem zunächst eine "angemessene Investitionsquote" im regulären Bundeshaushalt erreicht wird. +++

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