Die Bundesanwaltschaft hat beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen neuen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Attentäter von Dresden erwirkt. Er ersetze den Haftbefehl des Amtsgerichts Dresden vom 21. Oktober, teilte die Karlsruher Behörde am Mittwoch mit. Gegen den syrischen Staatsangehörigen bestehe der dringende Tatverdacht des Mordes, versuchten Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung. Der Beschuldigte war am 20. Oktober vorläufig festgenommen worden. Am Tag darauf hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Der Mann soll am Abend des 4. Oktober unvermittelt auf zwei Männer im Alter von 55 sowie 53 Jahren eingestochen haben. Ein Geschädigter erlitt tödliche Verletzungen und verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus. Das zweite Tatopfer überlebte den Anschlag schwer verletzt. Der Beschuldigte soll aus einer „radikal-islamistischen Gesinnung“ heraus gehandelt haben. Er habe die beiden Tatopfer als Repräsentanten einer von ihm als „ungläubig“ abgelehnten freiheitlichen Gesellschaft „auslöschen“ wollen, so die Bundesanwaltschaft. Der Tatverdächtige befindet sich in Untersuchungshaft. +++
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