Bundesagentur für Arbeit setzt Kindergrundsicherung derzeit nicht um

Gesetzentwurf nennt als Starttermin den 1. Januar 2025

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bereitet die sogenannte Kindergrundsicherung bislang noch nicht vor. „Erst nach Verkündung eines Gesetzes kann die zuständige Verwaltung mit der Umsetzung beginnen“, teilte die Bundesagentur dem „Handelsblatt“ auf Anfrage mit. Dementsprechend hat die Behörde zwar vorsorglich Stellen in den Personalhaushalt der BA eingebracht, diese seien aber „bis zur Verkündung des Gesetzes gesperrt“. Erst dann würden sie freigegeben und stünden „für die Bewirtschaftung, also zur Besetzung“ zur Verfügung.

Bei der Einigung auf den Haushalt 2025 hatten die Spitzen der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP zum eigentlichen Vorhaben einer Bündelung von Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder und Kinderzuschlag keine Angaben gemacht. Finanzminister Christian Lindner (FDP) kündigte lediglich an, zum 1. Januar 2025 das Kindergeld und den Kindersofortzuschlag für bedürftige Familien um jeweils fünf Euro erhöhen zu wollen. Auch soll der Kinderfreibetrag angehoben werden, was die Steuerlast für Familien reduzieren würde.

Damit wird immer deutlicher, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kindergrundsicherung als große sozialpolitische Reform der Grünen und ihrer Familienministerin Lisa Paus nicht wie geplant umgesetzt wird. Die zuständige BA bestätigte, dass „nach Verkündung des Gesetzes von einer mindestens zwölfmonatigen Umsetzungszeit auszugehen“ sei. Der Gesetzentwurf befindet sich zwar seit Monaten im parlamentarischen Verfahren, die Ampel-Fraktionen können sich aber auf viele Details nicht verständigen. Selbst wenn es direkt nach der parlamentarischen Sommerpause zu einer Einigung käme, würde es den BA-Angaben zufolge vor Ende 2025 keine Kindergrundsicherung geben. Der Gesetzentwurf nennt als Starttermin den 1. Januar 2025. +++

 

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