Bund und Länder prüfen Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte

Ab 11. Oktober keine Quarantäne-Entschädigung mehr für Ungeimpfte

Bund und Länder wollen über eine Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte und Selbstständige in bestimmten Branchen beraten. Das geht aus einem Beschlussentwurf für das Treffen der Gesundheitsminister am Mittwoch hervor, über den das „Handelsblatt“ berichtet. Aufgrund der „Diskrepanz zwischen einer rechtsverbindlichen 3G-Nachweispflicht im Publikumsverkehr einerseits und einer bloßen Angebotspflicht“ der Arbeitgeber andererseits werde ein „dringender Handlungsbedarf gesehen“, heißt es in dem Entwurf.

Die Regel solle angesichts der Infektionslage dort eingeführt werden, wo Beschäftigte mit „externen Personen in direkten Kontakt kommen“. Eine Pflicht der Arbeitnehmer, das Testangebot der Arbeitgeber anzunehmen, solle bundeseinheitlich geregelt werden. Dies gelte insbesondere aufgrund der Mobilität von Beschäftigten sowie Kunden bzw. Besuchern. „Gleichermaßen ist eine Testverpflichtung auch für Selbstständige mit vergleichbarem Außenkontakt zu regeln.“ Eine Angebotspflicht der Arbeitgeber sei vor dem Hintergrund des derzeitigen Infektionsgeschehens und der von der Wissenschaft prognostizierten vierten Welle im Herbst/Winter 2021 nicht ausreichend.

Ab 11. Oktober keine Quarantäne-Entschädigung mehr für Ungeimpfte

Ungeimpfte Beschäftigte in Quarantäne müssen damit rechnen, demnächst auf einen Teil ihres Lohnes verzichten zu müssen. Arbeitgeber sollen für diesen Fall spätestens ab dem 11. Oktober keine staatliche Entschädigung mehr für den Verdienstausfall erhalten, berichten das „Handelsblatt“ und das Portal „Business Insider“ übereinstimmend. Hintergrund ist ein entsprechender Beschlussentwurf zu dem Treffen der Gesundheitsminister am Mittwoch. Laut „Handelsblatt“ sollen die Länder demnach spätestens ab dem 11. Oktober „denjenigen Personen keine Entschädigung mehr gewähren, die als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet“ bei einer Quarantäne keinen vollständigen Impfschutz vorweisen können, obwohl für sie eine öffentliche Empfehlung vorliegt. Ausnahmen gelten laut dem Entwurf für die Personen, für die bis zu acht Wochen vor der Quarantäne-Anordnung keine Impfempfehlung vorlag. „Gleiches gilt, sofern eine medizinische Kontraindikation hinsichtlich der Covid-19-Schutzimpfung durch ärztliches Attest bestätigt wird“, heißt es in dem Papier. Als solche zählt das Robert-Koch-Institut (RKI) beispielsweise hohes Fieber oder bestimmte Vorerkrankungen. +++