Bund hat erst 61 Millionen von Air Berlin zurückerhalten

Auch die Bundesagentur für Arbeit ist durch die Insolvenz belastet

Berlin. Die Überbrückungshilfen der Bundesregierung für Air Berlin könnten den Steuerzahler stark belasten. „Bis zum 9. Januar 2018 sind Rückzahlungen in Höhe von rund 61 Millionen Euro erfolgt“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion, über die das „Handelsblatt“ berichtet. Der Bund hatte dem insolventen Unternehmen im Bundestagswahlkampf 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um den Flugbetrieb weiter aufrechtzuerhalten. Sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als auch Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) beteuerten seinerzeit, dass der Steuerzahler nicht belastet werde.

Der Bund bürgt für den Kredit. Nachdem die EU-Kommission aus wettbewerbsrechtlichen Gründen den Verkauf der Air Berlin-Tochter Niki an die Lufthansa untersagt hatte, stehen weniger Verkaufserlöse zur Verfügung, um den Bund auszulösen. Wirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig (SPD) bestätigte in seinem Schreiben an den Bundestagsabgeordneten Jörg Cezanne die Auffassung, „dass durch den unerwarteten Ausfall der Erlöse aus dem Niki-Verkauf an Lufthansa der vom Bund verbürgte Kredit der KfW an Air Berlin wohl nur zum Teil zurückgezahlt werden kann“. Der Bund werde „unter Beachtung der Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung alles tun, um den Schaden für den Steuerzahler zu begrenzen“, schrieb Machnig weiter. Es werde „von weiteren Rückzahlungen ausgegangen“. Wie viel diese noch bringen könnten, erklärte Machnig nicht. „Eine Aussage zum endgültigen Zeitpunkt und zur abschließenden Höhe der Rückzahlungen ist derzeit nicht möglich.“

Auch die Bundesagentur für Arbeit ist durch die Insolvenz belastet, da sie an die Arbeitnehmer Insolvenzgeld zahlt. „Die Bundesagentur für Arbeit geht davon aus, dass im Rahmen der Air Berlin-Insolvenzen Insolvenzgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Höhe von circa 56,5 Millionen Euro zu zahlen sein wird“, heißt es in der Antwort. Auch in diesem Fall hieß es weiter: „Eine abschließende Bezifferung ist derzeit nicht möglich.“ Hinzu kämen rückständige Sozialversicherungsbeiträge, die die Bundesagentur „auf 22,6 Millionen Euro“ schätze. +++