Anfang des Jahres ist in Hessen das Erste Bürokratieabbaugesetz in Kraft getreten. Der Bürokratieabbau bringt unter anderem für Vereine im Landkreis Fulda Entlastung. Vereine und sonstige ehrenamtliche Organisationen unterliegen bei einem vorübergehenden Gaststättenbetrieb künftig nicht mehr der Anzeigepflicht.
Das bedeutet: Bei Veranstaltungen wie Sport- und Feuerwehrfesten, Fastnacht und Kirmes müssen der Ausschank von Getränken und das Anbieten von Speisen nicht mehr bei der zuständigen Gemeinde gemeldet werden. „Das ist eine deutliche Entlastung. Pro Jahr finden im Landkreis Fulda rund 1.000 solcher Veranstaltungen statt. Der Wegfall der Anzeigepflicht spart nicht nur administrativen Aufwand für die ehrenamtlichen Vereinsvorstände, sondern auch Kosten“, sagt Erster Kreisbeigeordneter Frederik Schmitt. Pro Veranstaltung waren bisher Gebühren zwischen 11 und 66 Euro angefallen.
Mit dem Bürokratieabbau will die Hessische Landesregierung Verwaltungshandeln einfacher, schneller und bürgerfreundlicher gestalten. Insgesamt wurden mit dem Gesetz mehr als 90 Vorschriften vereinfacht oder gestrichen. Ein zweites Gesetzespaket mit weiteren Änderungen ist in Planung. Die wichtigsten Informationen und Änderungen auf einen Blick findet man auf der Webseite der Hessischen Staatskanzlei. +++

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