Bürgerliste Eichenzell klagt gegen Bebauungsplan Oberfeld

Die Behandlung von Abfällen im Oberfeld muss definitiv ausgeschlossen werden

Der Vorsitzende der Bürgerliste Eichenzell (BLE) Gerhard Dehler

Die Bürgerliste Eichenzell hat Klage gegen den in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung Eichenzell beschlossenen Bebauungsplan „Im Oberfeld“ mit einem Eilverfahren eingereicht. Die Beschlüsse in der Gemeindevertretung sind aus Sicht der Bürgerliste rechtswidrig zustande gekommen. „Der Gemeindevorstand und die Gemeindeverwaltung haben sich aus unserer Sicht dafür entschieden, einen rechtswidrigen Weg zu gehen. Jetzt wird versucht uns zu unterstellen, dass wir mit einer Klage gegen diesen rechtswidrigen Weg der Gemeinde Schaden zufügen.

Dies ist falsch und unhaltbar und der Klageweg ist mittlerweile leider der einzige Weg, um eine ordnungsgemäße und rechtskonforme Abarbeitung des leidigen Themas zu gewährleisten. Wir haben mit mehr als stichhaltigen Argumenten auf eine erneute Offenlegung des Bebauungsplans Oberfeld gedrungen. Wie so oft wurden wir nicht für ernst genommen und das Vorhaben mit der Mehrheit der CDU/CWE Fraktion, gegen jegliche Vernunft, übers Knie gebrochen und mit aller Macht durchgeboxt. Der einzige Grund für die Verzögerungen die jetzt eintreten werden, ist das aus unserer Sicht rechtswidrige Verhalten von Gemeindevorstand und Gemeindeverwaltung sowie der Wortbruch, keine Abfälle im Oberfeld zu behandeln.“, so Gerhard Dehler von der Bürgerliste Eichenzell.

Hintergrund der Klage ist aus Sicht der Bürgerliste, die falsche Einführung von Lärmkontingenten, die nicht berücksichtigte Stellungnahme des Ortsbeirats Eichenzell sowie die nach wie vor vorhandene Möglichkeit, im Oberfeld eine Abfallbehandlungsanlage zu errichten. Weiterhin wird bemängelt, dass der eigentliche Bebauungsplan mit den finalen Formulierungen gar nicht in der Sitzung vorlag und kein Gemeindevertreter die finale Satzung lesen konnte, bevor er darüber abgestimmt hat. Konsens war: „Keine Abfallbehandlung im Oberfeld“. Jetzt hat man bewusst das Waschen von Böden ermöglicht. Das bedeutet auf Deutsch, dass das Aufbereiten von kontaminierten Böden und Materialien ermöglicht wird. Herr Weider gibt überall bekannt, dass er dies nicht machen möchte. Dann braucht man diese Möglichkeit auch nicht im Bebauungsplan aufzuführen. Kurze Zeit vor der Entscheidung gab es noch Informationen, dass im Oberfeld nun eine Sandwaschanlage entstehen soll. Deshalb wurde nur das Waschen von Gleisschotter ausgeschlossen. Dies alles passt nicht wirklich zusammen“, so Dehler weiter.

Die Bürgerliste wird deshalb nun versuchen, den Bebauungsplan im Eilverfahren aufzuhalten und im Hauptsacheverfahren die Rechtswidrigkeit der Beschlussfassung feststellen zu lassen. Da die Gemeindeverwaltung den Bebauungsplan innerhalb weniger Stunden nach der Gemeindevertretersitzung schon ausgefertigt und wenige Tage später veröffentlicht hat ( vermutlich so schnell wie noch nie in der Geschichte der Gemeinde Eichenzell), musste der Eilantrag noch mal erweitert werden. Parallel dazu wird von betroffenen Anliegern ein Normenkontrollverfahren beim Verwaltungsgerichtshof Kassel eingereicht.

„Wir wünschen uns diese Vorgehensweise nicht, aber es wurde eine rote Linie überschritten. Die Verhinderung eines ordnungsgemäßen Verfahren lässt jetzt leider nur noch den Klageweg zu. Die jetzt damit einhergehenden Verzögerungen sind einzig und alleine dem Gemeindevorstand, der Bauabteilung und der Mehrheitsfraktion zuzurechnen. Rechtmäßiges Handeln, das Einhalten von Zusagen, Bürgernähe und der faire Umgang mit Personen die eine andere Meinung haben, sollte in der Gemeinde Eichenzell Standard sein.

Die Behandlung von Abfällen im Oberfeld muss definitiv ausgeschlossen werden. Der Gemeindevorstand, insbesondere Bürgermeister Kolb, hat es in der Hand, einen für alle Beteiligten gangbaren Weg zu gehen. Mit einem sturen und überheblichem „Weiter so“ tut er weder Bürgern, Anliegern noch der Fa. Weider einen Gefallen, zumal er nach der hessischen Gemeindeordnung sogar verpflichtet ist, einem rechtswidrigen oder sogar nur möglicherweise rechtswidrigem Beschluss zu widersprechen. Bei einem Umdenken in der Sache und auch im Umgang mit der Opposition, sind wie gerne bereit, über die Rücknahme der Klagen zu sprechen.“, so Dehler abschließend. +++ pm