Die von der SPD für das Amt einer Verfassungsrichterin nominierte Frauke Brosius-Gersdorf hat für Mittwoch eine Stellungnahme zu den im Raum stehenden Plagiatsvorwürfen angekündigt – allerdings nur über ihre Anwälte.
„Wir haben, als diese Vorwürfe aufgekommen sind, sofort uns erkundigt nach einer Rechtsanwaltskanzlei, die auf solche Vorwürfe spezialisiert ist“, sagte Brosius-Gersdorf in der am Dienstagabend ausgestrahlten Sendung von Markus Lanz im ZDF. Sie habe erst am Morgen der ursprünglich geplanten Wahl im Bundestag, also am letzten Freitag, von den Vorwürfen erfahren und gedacht: „Jetzt das auch noch“, und es habe sie „aus der Bahn geworfen“. Die beauftragte Kanzlei habe sich jedenfalls „sofort an die Prüfung gemacht, hat das jetzt mehrere Tage geprüft und wird morgen dazu eine Stellungnahme abgeben“. Mehr wolle sie dazu heute nicht sagen, so Brosius-Gersdorf. ZDF-Moderator Lanz hatte sie zuvor mit einer Textpassage konfrontiert, die sowohl in einer wissenschaftlichen Arbeit von ihr als auch in einer ihres Mannes vorkommt, und gefragt: „Wer hat von wem abgeschrieben?“.
Jura-Professor kritisiert Debatte über Brosius-Gersdorf
Alexander Thiele, Professor für Öffentliches Recht an der BSP Business & Law School in Berlin, hat die Debatte über die Verfassungsgerichts-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf scharf kritisiert. Es gehe um den Umgang mit einer Person, „die sich ja nicht um das Amt beworben hat, sondern die gefragt worden ist von den politischen Parteien“, sagte er den „ARD-Tagesthemen“ am Dienstag. Brosius-Gersdorf sei durch „haltlose Diffamierungen und Anfeindungen in der Öffentlichkeit schlecht gemacht worden“ und „vom politischen Rahmen nicht hinreichend geschützt worden“, ergänzte Thiele. Es gehe um die Einordnung als linksaktivistisch, „die mehr oder weniger spiralförmig immer höher geschraubt wurde, bis sie als unwählbar, undemokratisch und als Angriff auf das Fundament unserer Verfassungsordnung gilt“. Dem müsse man einfach „dezidiert widersprechen“, stellte Thiele klar. Es sei klar, dass Verfassungsrechtler politisch seien. „Das gesamte Verfassungsrecht ist politisch“, so Thiele. +++

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