Brand fordert Nachbesserungen bei Mindestlohn und Arbeitsstättenverordnung

Fulda/ Berlin. „Dieses Bürokratiemonster muss zurück in den Käfig, die Bestimmungen zum Mindestlohn müssen praxisgerecht umgebaut werden!“ Mit deutlichen Worten kritisiert der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Brand die Ausführungsbestimmungen zum Mindestlohn, die von SPD-Ministerin Nahles auf den Weg gebracht worden sind, und das ohne Beteiligung des Bundestages.

„Es ist wie bei der jüngsten Eskapade zur Arbeitsstätten-Verordnung: es muss nicht die Praxis an die Ideologie, sondern die Vorschriften an die Praxis angepasst werden“, fordert Brand. „Fast täglich erreichen mich aus meinem Wahlkreis die Klagen nicht allein aus dem Mittelstand, sondern inzwischen sogar aus dem Bereich des Amateursports, von Wohlfahrtsverbänden und weiteren Bereichen des Ehrenamts“, berichtet Brand. „Wer nicht begreift, dass eine solche Unverhältnismäßigkeit das Ziel eines gerechten Mindestlohns und der Sicherung von Beschäftigung eben nicht erreicht, der hat definitiv nicht verstanden, worum es den Beschäftigten wirklich geht.“

Brand berichtete, dass die CDU/CSU in dieser Woche beim Thema Mindestlohn „die parlamentarische Notbremse gezogen“ und einstimmig einen Antrag verabschiedet hat, um Fehlentwicklungen rasch zu überprüfen und unnötige Bürokratie wegzuschaffen.

Konkret wird hier vom Nahles-Ministerium gefordert: Erstens die Dokumentationspflicht auf eine Einkommenshöhe bis maximal 1.900 Euro zu beschränken, während das Ministerium sie bis auf 2.958 Euro ausgedehnt hatte. Das Ministerium „hat völlig praxisfremde und unrealistische Zahlen in die Bestimmungen geschrieben“, kritisiert Brand.

Zweitens soll die Aufzeichnungspflicht für Minijobber wieder komplett gestrichen werden, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem sich der vereinbarte Stundenlohn und die Arbeitszeit eindeutig ergeben.

„Ministerin Nahles hat mit ihrer Verordnung, und das ohne Beteiligung des Bundestages, deutlich übers Ziel hinausgeschossen“, kritisiert Brand. „Das muss schnell vom Tisch, damit wäre allen geholfen.“ Die SPD hat zwischenzeitlich die Ankündigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel zurückgewiesen, innerhalb der kommenden drei Monate die Belastungen für Kleinunternehmen zu überprüfen. „Dieses Verhalten ist nicht nachvollziehbar. Es ist dringend geboten, das Thema noch einmal aufzunehmen und endlich zu einer praktikablen und vernünftigen Regelung für Mittelstand und Amateur-Sport zu kommen“.

Brands Kritik geht weiter: Der „Bürokratie-Wahn“ setze sich auch im Entwurf des Arbeitsministeriums für eine neue Arbeitsstättenverordnung fort, kritisierte der osthessische Abgeordnete. „Dieses Misstrauen gegenüber dem fleißigen Mittelstand sowie dem wertvollen Ehrenamt ist mir unbegreiflich, es ist auch ungerecht“, so der Wahlkreisabgeordnete. „Die teils völlig weltfremden und abstrusen Vorstellungen in der Verordnung, die zudem nach der Entscheidung im Parlament einsam durch das Arbeitsministerium eingefügt wurden, gefährden akut Arbeitsplätze! Die müssen einfach weg, und ein vernünftiger Vorschlag muss auf den Tisch des Parlaments. Es war wichtig, dass die CDU/CSU mit ihrem Widerstand nun erst einmal erreicht hat, dass die jetzige Vorlage nicht ins Kabinett kommt - Nacharbeiten ist angesagt.“ +++ fuldainfo


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1 Kommentar

  1. Wenn alles so furchbar schlimm ist, warum kündigt dann die CDU nicht die Koalition auf? Ein Mindestlohn, dessen Umsetzung nicht kontrolliert werden kann, geht ins Leere. Herr Brand macht sich zum Sprecher derjenigen Unternehmen, die sich um eine konkrete Anwendung des Rechts drücken wollen und weiterhin unbezahlte Überstunden von ihren Beschäftigten erwarten. Sein Beispiel "Arbeitsvertrag" mit Angabe der Arbeitszeiten zeigt, dass er von der Praxis keine Ahnung hat. Im Arbeitsvertrag kann viel stehen: Es kommt auf die konkrete Arbeitszeit an, und zwar Tag für Tag. Alles andere kann der Zoll nicht überprüfen. Und auch die Sprüche aus der Kreishandwerkerschaft Fulda sind Unsinn. Dort wird behauptet, bei der alle vier Jahre stattfindenden Prüfung durch die Rentenversicherung würde die Anwendung des Mindestlohnes überprüft. Schäbiger kann man die Öffentlichkeit nicht hinters Licht führen: Die Rentenversicherung kann doch vier Jahre rückwirkend nicht überprüfen, wann jeweils Arbeitsbeginn und Arbeitsende der Beschäftigten waren. Dies kann nur vor Ort und zwar aktuell an den Aufzeichnungen geprüft werden. Das ganze Gejammere um den angeblichen bürokratischen Aufwand hat nur ein Ziel: Den Mindestlohn zu umgehen und diese Umgehung nicht nachprüfbar zu machen. Damit gesteht die Partei von Herrn Brand ein, dass sie sich nicht an den Koalitionsvertrag halten will.

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