Bouffier lehnt Umlagefähigkeit der Grundsteuer ab

Schäfer: "Reform der Grundsteuer ist ein hochkomplexes Vorhaben"

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU)

Zum Vorhaben des Bundeslandes Berlin, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter abzuschaffen, äußerte sich Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU): „Die Forderung, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen, ist nicht neu. Gerade im Kontext der anstehenden Reform der Grundsteuer wurde sie bereits mehrfach erhoben. Um es klar zu sagen: Ich lehne solch ein Vorhaben entschieden ab! Die Grundsteuer ist bislang auch kein Mietentreiber. Die Grundsteuer dient der Finanzierung kommunaler Leistungen für alle Bürger, unabhängig ob sie Eigentümer oder Mieter sind. Deshalb ist die Umlagefähigkeit dieser Steuer auch sachgerecht.

Würde man die Umlagefähigkeit der Steuer streichen, bliebe nur noch eine einseitige zusätzliche „Strafsteuer“ für Grundstückseigentürmer. Im Bundesdurchschnitt beträgt sie nach Statistiken des Mieterbundes nicht einmal 20 Cent im Monat pro Quadratmeter. Daran wird sich auch durch die Grundsteuerreform nichts ändern. Bereits aus diesem Grund erachte ich es als wenig sinnvoll, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer mit dem Ziel den Mietenanstieg zu begrenzen, in den Blick zu nehmen. Die Abschaffung der Umlagefähigkeit wäre Symbolpolitik ohne Wirkung für die Mieter, die dann im Zweifel sogar eine höhere Miete zahlen müssten.“

Damit verwies der Hessische Ministerpräsident darauf, dass eine Streichung der Umlagefähigkeit am Ende sogar Nachteile für die Mieter mit sich bringen könne: „Das aber sollten wir doch gerade vermeiden! Bei neuen Mietverträgen ist davon auszugehen, dass viele Vermieter versuchen würden, die nicht mehr umlagefähige Grundsteuer in die Kaltmiete einzupreisen. Je mehr Neuvermietern es gelingt, die Grundsteuer – zumindest zum Teil – in die Kaltmiete einzupreisen, desto stärker steigt in den Mietspiegeln die durchschnittliche Kaltmiete. Diese ist jedoch Referenz für die Mietanpassungen auch bei den bereits bestehenden Mietverhältnissen, bei denen aus aus Gründen des Vertrauensschutzes bei den bisherigen Umlageregelungen bleiben muss. Hier entsteht ein Mieterhöhungspotenzial. Die Bestandsmieter laufen damit Gefahr, doppelt belastet zu werden. Einmal zahlen sie die Grundsteuer direkt über die Umlage und zusätzlich noch einmal über eine höhere Miete. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein! Gerade weil ich keine Zusatzbelastungen für Mieter möchte, stelle ich mich gegen solch eine Neuregelung.“

Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer (CDU) ergänzte: „Die Reform der Grundsteuer ist ein hochkomplexes Vorhaben. Und die Zeit für eine Neuregelung rennt uns weg. Bis zum Jahresende muss der Gesetzgeber eine Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht haben. Die Reform der Grundsteuer sollten wir deshalb jetzt nicht noch mit anderen Themen überfrachten. Eine zeitnahe Einigung, die so dringend benötigt wird, ist dann noch in viel weiterer Ferne. Wir Hessen wollen eine möglichst einfache und gerechte, für Bürger und Wirtschaft nachvollziehbare und für die Verwaltung handhabbare Grundsteuer.“ +++