Berlin. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), André Hahn (Linke), hat die Absicht der Opposition bekräftigt, gegen die Einsetzung eines Ermittlungsbeauftragten im Zuge der BND-Affäre beim Bundesverfassungsgericht zu klagen. „Es wäre schlichtweg grundgesetzwidrig, wenn die Bundesregierung das Letztentscheidungsrecht über einen vom Parlament beauftragten Ermittler haben würde“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“. „Wenn sie das wirklich durchziehen wollen, dann kann ich davon nur abraten. Das geht vor dem Verfassungsgericht mit Sicherheit schief.“ Es handele sich hier um Kernbereiche der Kontrolle des Regierungshandelns durch das Parlament und „nicht darum, dass die Regierung uns ein Häppchen reicht“, fügte Hahn hinzu. Er ist auch Mitglied des NSA-Untersuchungsausschusses. +++ fuldainfo
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