BMW-Group weist Vorwürfe der EU-Wettbewerbshüter zurück

Gespräche zielten nicht auf Schädigung von Kunden oder Lieferanten ab

BMW-Zentrale

Die BMW Group wehrt sich heute vehement und umfassend gegen den Vorwurf der EU-Wettbewerbsbehörde, die deutschen Unternehmen hätten mit Absprachen in technischen Arbeitskreisen des Verbands der Automobilindustrie (VDA) und des europäischen Herstellerverbandes ACEA den Wettbewerb behindert. Die Argumentation schließt implizit den Verdacht der EU ein, die Industrie habe mit den Gesprächen die Einführung von Technologien zum Umweltschutz behindern wollen.

Die BMW Group legt Wert auf die Feststellung, die die EU-Kommission bereits in ihrer Pressemitteilung vom 18. September 2018 bestätigt hatte: Die laufenden Untersuchungen betreffen allein mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und nicht eine gezielte unzulässige Manipulation der Abgasreinigung. Letzterer Vorwurf stehe bei der BMW Group also nicht im Raum.

Die BMW Group sieht in dem Wettbewerbsverfahren den Versuch, die zulässige Abstimmung von Industriepositionen zu regulatorischen Rahmenbedingungen mit unerlaubten Kartellabsprachen gleichzusetzen. Nach bisherigen Erkenntnissen untersucht die Kommission, ob deutsche Automobilhersteller in technischen Arbeitskreisen bei der Entwicklung und Einführung von Technologien zur Verringerung von Emissionen in wettbewerbsbeschränkender Weise zusammengearbeitet haben. Dieser Sachverhalt ist aus Sicht der BMW Group nicht mit Kartelluntersuchungen beispielsweise zu Gebiets- und Preisabsprachen zu vergleichen.

Im Kern ging es – so die BMW Group – den beteiligten Ingenieuren aus den Entwicklungsabteilungen der Hersteller um die Verbesserung von Technologien zur Abgasnachbehandlung. Anders als Kartellabsprachen zielten diese Gespräche, die industrieweit bekannt waren und keine „Geheimabsprachen“ zum Gegenstand hatten, nicht auf die Schädigung von Kunden oder Lieferanten ab. +++ ampnet/sm