BL-Eichenzell: Haushaltsbudget ist keine pauschale Genehmigung bei großen Investitionen

Die Bürgerliste möchte die Rechte der Gemeindevertretung stärken

Geld

Eichenzell. Die Bürgerliste Eichenzell fordert, dass Investitionen ab einer gewissen Größenordnung nicht nur durch eine Zahl im Haushalt genehmigt werden. Investitionen ab einer Größenordnung von 150.000 Euro sollen mit der konkreten Ausführungsplanung der Gemeindevertretung vorgelegt werden. Eichenzell. Die Bürgerliste möchte die Rechte der Gemeindevertretung stärken. Dazu fordert Sie in einem Antrag für die Sitzung der Gemeindevertretung am 26. Januar, dass Investitionen ab einer Größenordnung von 150.000 Euro der Gemeindevertretung mit einer konkreten Ausführungsplanung zur Genehmigung vorgelegt werden, unabhängig davon, ob das Projekt im Haushalt schon vorgesehen war.

Hintergrund ist, dass es rein formell genügt, dass eine Investition in Höhe von z.B. 1 Millionen Euro im Haushalt genehmigt wird, ohne dass konkrete Pläne zur Ausführung und Umsetzung zu diesem Zeitpunkt bekannt sind. Für Gerhard Dehler, Fraktionsvorsitzenden der Bürgerliste, ist das Grund für eine Verbesserung: „Natürlich stehen viele Fakten zum Zeitpunkt der Haushaltserstellung nicht fest. Das ist ganz normal. Das Budget kann man dann auch beschließen. Die Bürger werden jedoch von den Gemeindevertretern im Parlament vertreten. Daher ist es für mich nur folgerichtig, dass Investitionen ab einer bestimmen Größenordnung nicht nur durch eine Zahl im Haushalt genehmigt werden, sondern Haushaltsansatz und konkrete Genehmigung der Umsetzung getrennt werden. Das wurde in der Vergangenheit teilweise getan, aber wir wollen hier eine stärkere Mitsprache des Parlaments geregelt haben.“

Der konkrete Beschlussvorschlag im Antrag der Bürgerliste lautet: „Die Gemeindevertretung beschließt, dass konkrete Ausführungsplanungen und Rahmenbedingungen von Investitionen ab einer Größenordnung von 150.000 Euro der Gemeindevertretung unterliegen und nicht automatisch durch Zustimmung zu einem Budgetansatz, der Gemeindevertretung nicht mehr vorgelegt werden.“ +++ (pm)