BKA soll heimlich Wohnungen betreten und durchsuchen dürfen

Das BKA habe eine zentrale Position in der Strafverfolgung

Miete, Wohnung

Das Bundesinnenministerium will dem Bundeskriminalamt die Befugnis geben, künftig heimlich Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen.

Das BKA habe eine zentrale Position in der Strafverfolgung und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, dafür benötige es wirksame und moderne Instrumente in der analogen wie digitalen Welt, heißt es dazu in Sicherheitskreisen, wie die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Mittwochausgaben schreiben. Der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes umfasse daher „die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (Anbringen von Spähsoftware auf Desktops oder Smartphones) sowie die Befugnis „zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen“.

Diese Instrumente sollten jedoch nur unter sehr hohen Hürden als Ultima Ratio und allein zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden können. Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, sagte dem RND: „Es sind ernste Zeiten. Und das BKA braucht moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel. Gleichzeitig ist völlig klar, dass es diese Befugnisse bloß im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung geben kann.“ Das Bundesverfassungsgericht habe gerade beim Thema Lauschangriff und Umgang mit technischen Geräten klare Vorgaben gemacht. Unter diesem Gesichtspunkt sei der Gesetzentwurf zu prüfen.

Normalerweise muss die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen den Beschuldigten und die Straftat nennen sowie angeben, was gefunden werden soll. Sie muss einen entsprechenden Antrag dann der Staatsanwaltschaft vorlegen, die ihn wiederum beim zuständigen Ermittlungsrichter stellt. Der Betroffene muss informiert werden. Ausnahmen von diesen Vorgaben sind lediglich bei Gefahr im Verzug möglich. +++

Kommentar hierzu
Heimliche Wohnungsdurchsuchungen: Ein Paradigmenwechsel im Bereich der Bürgerrechte

Die Intention des Bundesinnenministeriums, dem Bundeskriminalamt (BKA) die Befugnis zu verdeckten Wohnungsdurchsuchungen zu erteilen, stellt einen signifikanten Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar und bedarf einer kritischen Auseinandersetzung.

Erosion des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Diese geplante Maßnahme evoziert Erinnerungen an die sukzessive Ausweitung der Kompetenzen des Finanzamts im Bereich der Kontoabfrage. Was einst als Ausnahme konzipiert war, manifestiert sich zunehmend als Regelfall. Nicht nur das Finanzamt, sondern auch andere Behörden nutzen diese Daten in wachsendem Umfang.

Es liegt die Vermutung nahe, dass eine systematische Einschränkung der Bürgerrechte durch den Staat stattfindet. Die den Behörden bereits zur Verfügung stehenden Ermittlungsinstrumente scheinen für eine effiziente Strafverfolgung ausreichend zu sein, wie die regelmäßigen Erfolgsmeldungen über Festnahmen belegen.

Zivilgesellschaftlicher Widerstand als Imperativ

Die Einführung verdeckter Wohnungsdurchsuchungen darf nicht ohne entschiedenen Protest der Zivilgesellschaft hingenommen werden. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein elementares Gut, das nicht leichtfertig preisgegeben werden darf.

Appell an die Verhältnismäßigkeit

Es bleibt zu hoffen, dass die politischen Entscheidungsträger im Bundesinnenministerium die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme überdenken und von diesem folgenschweren Vorhaben Abstand nehmen. Die Bürgerrechte bilden das Fundament unserer Demokratie und dürfen nicht unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung ausgehöhlt werden. – n. hettler

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