Bischöfe und Laien sollen in neuer Synodalkonferenz gemeinsam entscheiden

Mit der einstimmigen Verabschiedung der Satzung für eine künftige Synodalkonferenz hat der Synodale Ausschuss der katholischen Kirche in Deutschland am Samstag in Fulda seine Arbeit beendet. Das Präsidium des Ausschusses sprach von einer „nachhaltigen Entscheidung, die dem Miteinander in unserer Kirche Zukunft gibt“. Die neue Konferenz soll künftig Bischöfe und Laien in einem gemeinsamen Gremium zusammenführen.

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, bezeichnete es als zentralen Punkt, „dass Bischöfe und Laien in dieser Synodalkonferenz künftig gemeinsam beraten und Beschlüsse fassen“. Dies sei „eine neue Qualität von Gemeinsinn in einer Zeit voller Herausforderungen“. Das gewachsene Vertrauen der vergangenen fünf Jahre auf dem Synodalen Weg habe diese Entwicklung ermöglicht. Stetter-Karp verwies auf den historischen Zeitpunkt: Fast genau 50 Jahre nach dem Abschluss der Würzburger Synode könne nun gesagt werden: „Der Ausschuss endet – der Synodale Weg geht weiter.“

Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, zeigte sich zufrieden. „Das ist ein großartiger Moment, auch ein Stück historisch“, sagte der Bischof. Der Weg zur Einigung habe intensive Vorarbeit erfordert, „auch im Gespräch mit Rom“. Die Einstimmigkeit zeige, „wie sehr wir zusammengefunden haben durch die Arbeit im Synodalen Ausschuss“. Bätzing sprach von wichtigen Schritten hin zu mehr Partizipation, Transparenz und gemeinsamer Verantwortung. Mit Blick auf jene Bischöfe, die sich aus dem Synodalen Weg zurückgezogen haben, äußerte er den Wunsch, dass schließlich alle mitwirken könnten. Die Erfahrungen im Ausschuss hätten ein „anderes Miteinander“ ermöglicht und gezeigt, dass unterschiedliche Verantwortlichkeiten ein gemeinsames Ziel nicht ausschließen.

Die beschlossene Satzung sieht vor, dass die Synodalkonferenz aus 27 Diözesanbischöfen, ebenso vielen ZdK-Mitgliedern sowie weiteren 27 von der Synodalversammlung gewählten Personen besteht. Laut Satzung sollen in der Konferenz Gläubige unterschiedlicher Berufung zusammenkommen und „die Vielfalt des Volkes Gottes“ in Deutschland zum Ausdruck bringen. Die Synodalkonferenz solle zudem kontinuierlich das kirchliche Handeln im Dienst der Evangelisierung fördern. Die Deutsche Ordensobernkonferenz und der Betroffenenbeirat zu sexuellem Missbrauch entsenden jeweils zwei Mitglieder. Weitere Einzelheiten regelt eine Geschäftsordnung, deren Eckpunkte im Ausschuss bereits beraten wurden.

Besonderes Gewicht legt die Satzung auf die Rechenschaftspflicht gegenüber den Beschlüssen der Synodalkonferenz. Adressaten sollen begründen, „falls sie einem Beschluss nicht folgen können“. In einer Protokollnotiz hielt der Ausschuss zudem fest, mit welcher Intention der geplante Finanzausschuss arbeiten soll. Er soll sicherstellen, dass weitere Gläubige möglichst bald und dauerhaft an entscheidungserheblichen Finanzfragen des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) mitwirken können.

Als nächste Schritte müssen die Vollversammlungen der Deutschen Bischofskonferenz und des ZdK die Satzung annehmen. Danach wird das Dokument dem zuständigen vatikanischen Dikasterium zur Erteilung einer „Recognitio ad experimentum“ vorgelegt.

Am Samstag berichteten zudem zwei Kommissionen des Synodalen Ausschusses über ihre Arbeit. Die Kommission für Evaluation und Monitoring präsentierte Ergebnisse zur Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Weges. Die Kommission zur Weiterentwicklung der Initiativen brachte den Handlungstext „Gemeinsam beraten und entscheiden“ für die Bistumsebene ein, der einstimmig angenommen wurde. +++


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