Bionade ruft Sorten „Holunder“ und „Streuobst“ in PET-Flaschen zurück

Ostheim. In den besagten Chargen ist es bei der Abfüllung des Produktes zu einem Eintrag von Hefezellen gekommen, die unerwünschte Nebenprodukte in der Flasche entstehen lassen und das Produkt geschmacklich und optisch verändern. Diese Hefen können Gärprozesse auslösen, die erhöhte Gehalte an Kohlensäure und in einem alkoholfreien Erfrischungsgetränk unerwünschte Alkoholgehalte entstehen lassen. Diese Prozesse verlaufen anfangs sehr langsam in den Flaschen – und konnten so trotz engmaschiger Qualitätskontrollen und höchster Sorgfalt nicht vor der Auslieferung der Ware an Handel und Endverbraucher festgestellt werden. Betroffen sind die Chargen mit folgenden Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD): · 0,5 Liter PET – BIONADE Holunder MHD 04.06.2015 – · 0,5 Liter PET – BIONADE Streuobst MHD 03.06.2015 und 04.06.2015 – Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist auf den Rückenetiketten zu finden.

Wie das Unternehmen mitteilte, erfolgt der Rückruf rein präventiv. Da die Prozesse in den PET-Flaschen zu Beginn wie beschrieben langsam verlaufen, dürfte die überwiegende Mehrheit der in Umlauf befindlichen PET-Flaschen der betroffenen Chargen noch keine Auffälligkeiten aufweisen. Flaschen, die keine Auffälligkeiten zeigen, sind unbedenklich.

PET-Flaschen, in denen der beschriebene Gärprozess dagegen z.B. aufgrund ungünstiger Lagerung weiter fortgeschritten ist, stellen die Ausnahme dar. Diese sind dann jedoch leicht für Verbraucher identifizierbar: Durch den erhöhten Kohlensäuregehalt schäumen diese PET-Flaschen beim Öffnen stark über, die PET-Flaschen sind unter Umständen stark verformt (aufgebläht) – und das Produkt kann sichtbare Trübungen sowie geschmackliche und geruchliche Abweichungen aufweisen. Ein Verzehr der Produkte aus diesen dann sichtbar betroffenen PET-Flaschen ist somit sehr unwahrscheinlich.

Bionade in Mehrweg-Glasflaschen, die Sorten „Litschi“, „Ingwer-Orange“, „Cola“ und „Kräuter“ in PET-Flaschen und andere Mindesthaltbarkeitsdaten der Sorten „Holunder“ und „Streuobst“ in PET-Flaschen sind nicht von diesem Rückruf betroffen. Verbraucher können selbstverständlich noch vorrätige Artikel der entsprechenden PET- Flaschen aus diesen Chargen mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum in ihren Einkaufsstätten gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.+++ fuldainfo

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