BI – Kein Baugebiet am „Oberen Himmelsacker“

Viele Argumente sprechen für Bebauung auf dem "Riegelacker"

Marbach. Seit einigen Jahren versucht die Gemeinde Petersberg, in deren Ortsteil Marbach (Landkreis Fulda), den „Riegelacker“, der im Flächennutzungsplan, als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, – zwecks Aufstellung eines Bebauungsplanes -, zu erwerben. Am 04. November des vergangenen Jahres zitierte die hiesige Zeitung den Bürgermeister, […] dass der Vertrag vor dem Abschluss stehe und er sicher sei, dass das glatt über die Bühne laufen werde […]. Der Ortsvorsteher von Marbach erklärte zu diesem Zeitpunkt, dass das Gelände am Ortseingang ,das perfekte Gebiet sei, um Marbach weiter zu entwickeln. Der Ortsbeirat unterstütze dieses Vorhaben.

Am 22. Dezember 2015 berichtete die hiesige Tageszeitung weiter, dass das Baugebiet, am Ortseingang, verworfen worden sei. Grund: Man habe sich mit dem größten Eigentümer der Fläche am „Riegelacker“, der Katholischen Kirche, nicht über einen Preis einigen können. Der Pressesprecher des Bistums Fulda erklärte hierzu, dass es das Bistum sehr begrüßt hätte, Wohnraum für junge Familien in Marbach auf dem „Riegelacker“ entstehen zu lassen. Dafür müsse aber eine Preisfindung transparent und nachvollziehbar sein. So entstand die Idee der Gemeindevertretung in Marbach, ein anderes, als das, im Flächennutzungsplan aktuell ausgewiesene Baugebiet am „Riegelacker“, auszuweisen. Man kam zu Überlegungen, den gültigen Flächennutzungsplan zu ändern und zog das Gebiet am „Oberen Himmelsacker“ in Erwägung. Frühzeitig äußerte eine Bürgerinitiative ihre Bedenken gegen die Realisierung eines Baugebietes am, „Oberen Himmelsacker“ – 237 Bürgerinnen und Bürger haben sich mit ihrer Unterschrift gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes ausgesprochen und mehr als 180 haben dann – im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit – von ihrem Recht Gebrauch gemacht und Einspruch gegen die Ausweisung des Baugebietes am „ Oberen Himmelsacker“ eingelegt. Sowohl die Anwohner entlang der Zufahrtsstraßen zum „Oberen Himmelsacker“, als auch des Ortskernes, befürchten weitere Belastungen durch den Verkehr, der bei Verwirklichung dieser Idee, durch den gesamten Ort führen würde. Ein Lebensmittelmarkt mit Bankfiliale entsteht gerade am entgegen gelegenen Ortsrand, was auch das innerörtliche Verkehrsaufkommen weiter erhöhen würde. Ökologisch bedenklich ist auch die Tatsache, dass bei einer Bebauung am „Oberen Himmelsacker“ ein Naherholungsgebiet – genannt „die Riesandshole“ – gestört und der Ort extrem zersiedelt würde.

Viele Argumente sprechen für die Bebauung des Gebietes auf dem „Riegelacker“, welches bisher, im Flächennutzungsplan, als Baugebiet ausgewiesenen ist, zumal die Erschließung dieses Gebietes – aufgrund der bereits bestehenden Straßenführung – wesentlich kostengünstiger wäre. Die Bereitschaft aller Grundbesitzer, zur Veräußerung der Flächen, ist nach wie vor, vorhanden. Die Bürgerinitiative erwartet, dass die Anregungen und Bedenken gegen die Bebauung am „Oberen Himmelsacker“ intensiv geprüft und entscheidungsoffen abgewogen werden. Dabei vertraut die Initiative, auf die Aussage des Ortsvorstehers von Petersberg. Er hatte in einem Online-Portal erklärt, man werde die geplanten Projekte und Ziele – gemeinsam mit dem Bürger – erfolgreich umsetzen. Die laufende Bauleitplanung, für die Änderung des Flächennutzungsplanes, befindet sich derzeit im Entscheidungsprozess, der noch nicht endgültig durch die Gemeindevertretersitzung abgestimmt ist. Die erfolgte Auftragsvergabe der Ingenieurleistungen, für die Planung der Straßen, für einen noch nicht beschlossenen Bebauungsplan am „Oberen Himmelsacker“, widerspricht aus Sicht der Bürgerinitiative, ganz klar einer kostensparenden Haushaltsführung. +++