Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag die Pflicht des Zuschauers eines Fußballspiels bejaht, dem veranstaltenden Verein die von diesem gezahlte Verbandsstrafe wegen des Zündens eines Knallköpers durch den Zuschauer als Schadensersatz zu erstatten. Jeden Zuschauer treffe die Verhaltenspflicht, die Durchführung des Fußballspiels nicht zu stören, teilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag mit. "Verstößt er hiergegen durch das Zünden und den Wurf eines Knallkörpers, hat er für die daraus folgenden Schäden zu haften und sie zu ersetzen." Das gelte auch für eine dem Verein wegen des Vorfalls auferlegte Geldstrafe des DFB. Der BGH verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurück. Das OLG solle die weiteren Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs prüfen. +++
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