BGH bestätigt Urteil im "Mordprozess Elkerhausen"

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen im "Mordprozess Elkerhausen" als unbegründet verworfen. Das teilte der BGH am Dienstag mit.

Das Landgericht Limburg a.d.

Lahn hatte in dem Strafprozess gegen insgesamt fünf Angeklagte einen der Angeklagten wegen Mordes und die Mitangeklagte unter anderem wegen Anstiftung zum Mord zu jeweils lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts erstach der damals 32-jährige Angeklagte in der Nacht auf Pfingstmontag 2021 den 19-jährigen Cousin der Mitangeklagten heimtückisch im Schlaf. Die 27-jährige Mitangeklagte soll den Angeklagten zu der Tat veranlasst haben, da sie eine tiefe Abneigung gegen ihren Cousin entwickelt hatte.

Das Urteil ist mit dem Beschluss des BGH rechtskräftig (Beschluss vom 21. Mai 2025 - 2 StR 1/25). +++


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