
Ab dem 16. Dezember 2024 wird Hessen Geflüchteten eine Bezahlkarte zur Verfügung stellen. Ministerpräsident Boris Rhein und Sozialministerin Heike Hofmann verkündeten dies am Freitag in Wiesbaden.
"Die Bezahlkarte ist bereit, nächste Woche geht es los: Zunächst verteilen wir sie an neu ankommende Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes. Parallel dazu kann die Verteilung in den Kommunen beginnen. Trotz Rechtsstreit und Verzögerung im Vergabeverfahren führen wir die Bezahlkarte in diesem Jahr in Hessen ein", erklärte Rhein. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz im November 2023, unter Hessens Vorsitz, beschlossen die Länderchefs die Einführung der Bezahlkarte. Diese ermöglicht den Kauf fast aller Waren des täglichen Lebens. Im Juni dieses Jahres einigten sich die Regierungschefs zudem auf eine einheitliche Bargeldsumme. Der verfügbare Bargeldbetrag beträgt 50 Euro, es kann in Ausnahmefällen abgewichen werden.
Sozialministerin Heike Hofmann lobte die reibungslose Zusammenarbeit mit den Kommunen: „Gemeinsam haben wir von Beginn an eine einheitliche Lösung verfolgt und erfolgreich umgesetzt. Die Bezahlkarte wird rechtssicher ausgestaltet und orientiert sich an der aktuellen Rechtslage. Die Landesregierung übernimmt die Einführungskosten, ein wesentlicher Beitrag.“ Eine spezielle Koordinierungsstelle im Regierungspräsidium Gießen übernimmt die Organisation in Hessen. Sie entlastet die Behörden und verringert den organisatorischen Aufwand, indem sie als Verbindungspunkt zwischen Land, Kommunen und Dienstleistern dient.
Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung. Eine Überziehung des Guthabens ist unmöglich. Sie kann in Geschäften genutzt werden, die Visa akzeptieren. Zudem kann man bis zu 50 Euro an allen Geldautomaten in Deutschland und bei teilnehmenden Einzelhändlern kostenlos abheben. Die Karte existiert als physische Variante und zur Nutzung über eine App. Auslandüberweisungen sind ausgeschlossen.
„Die Bezahlkarte ist ein wichtiges Mittel zur Begrenzung illegaler Migration“, meinte Regierungschef Rhein. „Damit bekämpfen wir auch Schlepper. Die Karte ist ausschließlich in Deutschland für Asylsuchende nutzbar. So stellen wir sicher, dass die Leistungen ihrem eigentlichen Zweck dienen: der Sicherung des Lebensunterhalts der Empfängerinnen und Empfänger in Deutschland.“ Sozialministerin Hofmann betonte die Diskriminierungsfreiheit: „Das Design der Karte ist neutral und ähnelt einer normalen Kredit- oder Bankkarte, um Stigmatisierung der Nutzerinnen und Nutzer zu vermeiden.“ +++
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