Bewährungsstrafen für Gruppenvergewaltigung empören Öffentlichkeit

Gerichtsurteil in Fulda sorgt für scharfe Kritik

Landgericht

Mit Bewährungsstrafen endete am Montag ein Prozess vor dem Landgericht Fulda, der viele fassungslos zurücklässt: Vier Männer, die im Jahr 2019 eine damals 32-jährige Frau mehrfach vergewaltigt haben, müssen nicht ins Gefängnis.

Die Männer hatten sich die unter Drogeneinfluss stehende Frau zunutze gemacht, die während der Taten mehrfach das Bewusstsein verlor. Erst nachdem sich alle Täter an der wehrlosen Frau vergangen hatten, wurde sie von einem der Männer in ein Krankenhaus gebracht.

Das Urteil: Freiheitsstrafen – zur Bewährung ausgesetzt. Grundlage war ein sogenannter „Deal“, also eine Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Angeklagten legten Geständnisse ab, im Gegenzug wurde auf eine ausführliche Hauptverhandlung verzichtet. So sollte der Frau die traumatisierende Aussage vor Gericht erspart bleiben.

Juristisch nachvollziehbar – moralisch fragwürdig

Der Fall wirft Fragen auf: Wie kann ein solch schweres Sexualverbrechen mit einer Strafe geahndet werden, die eine Haftzeit vermeidet? Zwar ist der Deal juristisch zulässig und in vielen Verfahren üblich, insbesondere um Opfern weitere Belastungen zu ersparen. Doch bei besonders schweren Straftaten wie Gruppenvergewaltigung stellt sich die Frage, ob das Signal an die Gesellschaft noch vertretbar ist.

Kritiker befürchten, das Urteil könnte das Vertrauen in die Justiz erschüttern. Opferhilfeverbände zeigen sich entsetzt und fordern eine Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen solcher Absprachen. Auch im Netz wächst die Empörung: Unter dem Hashtag #FuldaTrend sammeln sich Stimmen, die die milden Strafen als „Justizversagen“ bezeichnen.

Vertrauen in die Justiz auf dem Prüfstand

Das Gericht betonte, die Geständnisse hätten wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen. Dennoch bleibt bei vielen der Eindruck zurück, dass das Strafmaß in keinem Verhältnis zur Schwere des Verbrechens steht. Der Fall Fulda dürfte damit nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich für lange Diskussionen sorgen. +++


Popup-Fenster

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*