Bereits im Juni 2018 wurden in Hessen die nötigen Voraussetzungen geschaffen, damit hessische Kommunen eigenständig Waffenverbotszonen (WVZ) an bestimmten kriminalitätsbelasteten Orten einrichten können. Durch eine Anpassung der Waffengesetzdurchführungsverordnung ist es ebenso den hessischen Kreisordnungsbehörden und kreisfreien Städten möglich, Waffenverbotszonen nun auch an bestimmten öffentlichen oder besonders frequentierten Orten zu errichten. Hessens Innenminister Peter Beuth hat die hessischen Kommunen auf die erleichterte Einführung von Waffenverbotszonen hingewiesen, um das Mitführen von Messern an stark frequentierten und sensiblen Orten eigenständig einzuschränken.
„Wo sich viele Menschen aufhalten, können jetzt leichter Waffenverbotszonen entstehen. Bisher war das nur aufgrund von einer deutlich erhöhten Kriminalitätsbelastung möglich. Die neue Regelung ist ein weiterer wichtiger Baustein für Prävention und Schutz im öffentlichen Raum. Die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl auf unseren Straßen und Plätzen gehört seit vielen Jahren zum dauerhaften Schwerpunkt der Hessischen Landesregierung. Für uns ist klar, dass in unseren Innenstädten und Fußgängerzonen Messer nichts zu suchen haben. Eine Waffenverbotszone erleichtert die polizeiliche Kontrollmöglichkeit deutlich, minimiert Tatgelegenheiten und reduziert damit schwere Straftaten. Die Erfahrungen in Wiesbaden mit mehr als 170 sichergestellten Messern haben den präventiven Mehrwert bereits eindrucksvoll belegt. Kommunen, die sich für eine Waffenverbotszone entscheiden, werden weiterhin durch die jeweils zuständigen Polizeipräsidien der hessischen Polizei beraten, unterstützt und in ihrem Vorhaben intensiv begleitet“, so Innenminister Peter Beuth.
Eine Waffenverbotszone verfolgt in erster Linie das Ziel, den polizeilichen Kontrolldruck in einem bestimmten Bereich des öffentlichen Raums zu erhöhen. Mit § 42 Abs. 6 des Waffengesetzes (WaffG) wurde eine weitere Möglichkeit der Einrichtung einer Waffenverbotszone geschaffen. Das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 WaffG und auch von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter kann auch an bestimmten öffentlichen oder besonders frequentierten Orten durch die Kreisordnungsbehörden (Landräte sowie Oberbürgermeister der kreisfreien Städte) verboten oder beschränkt werden. Die Errichtung von Waffenverbotszonen ist damit nicht mehr allein auf kriminalitätsbelastete Orte beschränkt. Durch die Anpassung der hessischen Waffengesetzdurchführungsverordnung ist die Befugnis, eine solche Verbotszone einzurichten, nunmehr auch den Kreisordnungsbehörden und kreisfreien Städten eingeräumt worden, die am ehesten einschätzen können, in welchen Bereichen Waffenverbotszonen geeignet und erforderlich sind. Zur Beurteilung der Gefahrenlage bietet es sich an, eine Risiko- und Lageeinschätzung der zuständigen Polizeibehörde einzuholen. Unter anderem in Kassel, Gießen, Marburg und Frankfurt wird die Einführung einer Waffenverbotszone diskutiert.
Mehr als 170 Messer in Wiesbaden aus dem Verkehr gezogen
In Hessen wurden bereits im Juni 2018 die nötigen Voraussetzungen geschaffen, damit Kommunen selbstständig Waffenverbotszonen an bestimmten Plätzen einrichten können. In der Landeshauptstadt Wiesbaden wurde daraufhin zum 1. Januar 2019 die erste und bis dato noch einzige Waffenverbotszone in Hessen geschaffen. Dabei konnte bis heute eine erhebliche Anzahl Waffen sowie andere gefährliche Gegenstände sichergestellt werden, die geeignet sind, schwerwiegende Verletzungen herbeizuführen. Die Waffenverbotszone in Wiesbaden ist dabei ein Teil des Gesamtkonzeptes „Sicheres Wiesbaden“. Die Waffenverbotszone wird sowohl durch die Stadtpolizei der Landeshauptstadt Wiesbaden als auch durch Kräfte des Polizeipräsidiums Westhessen in Zusammenarbeit mit der Bereitschaftspolizei überwacht. Das Verbot des Mitführens einer Waffe in der Zeit zwischen 21:00 bis 5:00 Uhr morgens in der Waffenverbotszone hat sich in der Landeshauptstadt probates Mittel etabliert. Seit Einführung der Waffenverbotszone wurden bis Ende 2022 insgesamt 9.407 Personenkontrollen durchgeführt. Dabei wurden 217 Waffen oder waffenähnliche Gegenstände - davon 172 Messer - beschlagnahmt und aus dem Verkehr gezogen. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik haben Messerangriffe im öffentlichen Raum nach Ende der pandemiebedingten Einschränkungen in Hessen wieder zugenommen. 2022 registrierte die Polizei hessenweit insgesamt 566 Messerangriffe (2021: 505, 2020: 513). 2019 und in Vor-Pandemie-Zeiten lagen die statistisch erhobenen Straftaten unter Verwendung des Tatmittels Messer bei 542 (2019) sowie 648 (2018). +++ pm









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