Beuth: „Erwarten tadelloses Verhalten unserer Polizisten“

Harald Schneider zum Integritätsbeauftragten der hessischen Polizei ernannt ©HMdIS

Innenminister Peter Beuth hat Harald Schneider zum Integritätsbeauftragten der hessischen Polizei ernannt. Bild: HMdIS

Der Hessische Innenminister Peter Beuth hat den ehemaligen Beauftragten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport für die Integrität der hessischen Polizei vorgestellt. Mit sofortiger Wirkung übernimmt der 63-jährige Präsident des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums Harald Schneider diese Aufgabe, um als unabhängiger Beauftragter des Landes mit darüber zu wachen, dass die Werte und Ideale der hessischen Polizei bewahrt und im Geiste der Demokratie tagtäglich gelebt werden. Anlässlich der Beauftragung von Harald Schneider erklärte Peter Beuth: „Die Integrität der hessischen Polizei ist von herausragender Bedeutung für unser Land. Das Vertrauen der Bevölkerung in unsere Ordnungshüter hängt entscheidend von ihrem tadellosen Ruf ab. Harald Schneider genießt in der hessischen Polizei höchsten Respekt und verkörpert die Werte und Prinzipien ‚seiner‘ Organisation idealtypisch. Er hat sich während seiner herausragenden Karriere als redlicher Schutzmann, verbindlicher Kollege und weitsichtiger Modernisierer einen Namen gemacht. Er ist ein Vorbild für viele Kolleginnen und Kollegen und der richtige Mann für diese anspruchsvolle Aufgabe.“

Der Integritätsbeauftragte ist selbständig tätig und unabhängig. Er wird durch eine eigene Geschäftsstelle unterstützt. „Die Erwartungshaltung der Gesellschaft an die hessische Polizei ist zurecht, dass wir uns beispielgebend verhalten – ob im Dienst oder im Privatleben. Die ganz überwiegende Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen lebt unsere Ideale, für die wir stehen wollen, Tag für Tag. Es ist mir persönlich ein großes Anliegen, die Integrität der Polizei zu schützen. Der Dienstherr muss zum einen dafür Sorge tragen, dass Fehlverhalten einzelner Polizisten konsequent disziplinarisch geahndet wird. Auf der anderen Seite muss Fehlverhalten am besten von vorne herein verhindert oder zumindest frühzeitig erkannt und benannt werden, um eine offene Fehlerkultur zu erreichen. Den Kolleginnen und Kollegen soll immer wieder mit konkreten Beispielen vor Augen geführt werden, wie groß ihre Verantwortung und wie fundamental das Vertrauen der Bevölkerung für die gesamte Polizei ist. Ich werde mich dieser wichtigen Aufgabe mit ganzer Kraft widmen“, sagte der Integritätsbeauftragte Harald Schneider.

Eine zentrale Aufgabe des Integritätsbeauftragten wird neben der Kommunikation mit den Polizeibehörden die Beratung und Unterstützung bei der wertekonformen Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildung von Polizeibediensteten sein. Zur Betonung der Werte der hessischen Polizei in den Bildungsangeboten kann der Beauftragte bestehende Präventionsmaßnahmen weiterentwickeln sowie neue Formate anstoßen und hierfür Ressourcen der gesamten Polizeiorganisation in Hessen nutzen. Insbesondere wird es auch darum gehen, dass in enger Abstimmung mit den Polizeigewerkschaften und Personalräten auf den Weg gebrachte Maßnahmenpaket der hessischen Polizei anlässlich rechtsextremistischer Verdachtsfälle zu bündeln und weiterzuentwickeln. „Wir haben die Lehr- und Fortbildungsinhalte für Anwärter und langjährige Kollegen auf den Prüfstand gestellt und um zahlreiche präventive Maßnahmen erweitert. Die hessische Polizei setzt sich seitdem noch intensiver mit ihrem Selbstverständnis und den Werten, die sie schützt, auseinander. Der Integritätsbeauftragte wird diese Maßnahmen weiter optimieren“, sagte Innenminister Peter Beuth. So wurden zum Beispiel seit Mai 2019 insgesamt 19 Informationsveranstaltungen zur Extremismus-Erkennung und -Prävention für Studierende vor ihrer Versetzung in den polizeilichen Einzeldienst durchgeführt, 2.068 Anwärterinnen und Anwärter konnten so erreicht werden. Diese Maßnahmen der Prävention nach Innen werden dauerhaft in die Lehrpläne aufgenommen.

Landespolizeipräsident Udo Münch unterstrich, dass in den laufenden Verfahren unter Hochdruck weiterermittelt werde. Jeder Hinweis werde mit aller Konsequenz verfolgt. Mittlerweile sind die polizeilichen Ermittlungen in vielen Fällen abgeschlossen oder zumindest weit vorangeschritten. In sechs Fällen kam es zu Entlassungen oder Kündigungen. Aufgrund der intensiven Auswertungen mehrerer Terrabytes von Daten und der Prüfung teils anonymer Anschuldigungen, hat sich die Ermittlungseinheit in den zurückliegen einanderthalb Jahren mit insgesamt rund 70 Sachverhalten, in denen zunächst ein Anfangsverdacht bestand, befasst und geprüft, ob sich ein Anfangsverdacht erhärten lässt. In der Mehrzahl der Fälle konnte der Anfangsverdacht im Zuge der Ermitltungen nicht erhärtet beziehungsweise ausgeräumt werden. In 30 ähnlich gelagerten Verfahren prüft die Staatsanwaltschaft noch, ob ein strafrechtlicher Verstoß zur Anklage gebracht wird. „Wir sind mit einem sehr strengen Blick jeglichem Anfangsverdacht nachgegangen und haben unabhängig von einer strafrechtlichen Würdigung besonders hohe Maßstäbe innerhalb der Polizei angelegt. Unterm Strich lässt sich bereits heute festhalten, dass es kein rechtes Netzwerk innerhalb der hessischen Polizei gibt. Etwa eine Handvoll Personen bewerten wir nach derzeitigem Stand so, dass sie in unserer Organisation nichts verloren haben. Diese Personen wollen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für immer aus dem Dienst entfernen“, betonte Landespolizeipräsident Udo Münch. Unabhägig vom Ausgang der strafrechtlichen Bewertung prüft die hessische Polizei in jedem Einzelfall disziplinarische Konsequenzen. +++ pm