Betreuung als Beruf: Interessierte gesucht

Der Landkreis Fulda wirbt um Menschen, die Hilfebedürftigen auf Zeit beistehen

Ob hochbetagt oder jung: Wer gesundheitlich, körperlich. geistig oder seelisch so stark beeinträchtigt ist, dass er seine Angelegenheit ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, dem stellt das Gericht übergangsweise oder auf längere Dauer einen rechtlichen Betreuer oder eine Betreuerin zur Seite. Diese Aufgabe kann ehrenamtlich – etwa aus dem familiären Umfeld – übernommen werden. Immer wichtiger werden allerdings jene Personen, die Betreuer von Beruf sind. Deshalb wirbt die Betreuungsbehörde des Landkreises Fulda um Interessierte.

Anna-Lena Reus, Sachgebietsleiterin der Betreuungsbehörde, macht keinen Hehl daraus, dass die Aufgabe anspruchsvoll ist. „Nicht jeder ist dafür gemacht mitzuhelfen, das Leben anderer zu strukturieren. Und nicht immer sind die Menschen, denen man hilft, sofort und komplett damit einverstanden“, sagt sie und ergänzt: „Manche Fälle sind sehr unkompliziert, andere sind besonders herausfordernd, und die Altersspanne reicht von 18 bis 105 Jahren. Ja, die Aufgabe ist komplex – aber auch eben wichtig und erfüllend.“ Im Landkreis Fulda bestanden zum Jahresende 2021 rund 2600 Betreuungsverfahren. Deren Zahl ist gestiegen, die Zahl der beruflichen Betreuer aber gesunken. „Auch hier macht sich die demografische Entwicklung auf beiden Seiten des Betreuungsthemas bemerkbar“, sagt Peter Wehner, Leiter des Fachdienstes Soziale Leistungen.

Welche Arten der Betreuung gibt es?

Grundsätzlich sollen Betreuungen ehrenamtlich geführt werden, sagt das Gesetz. Und zu einem großen Teil geschieht das auch durch Familienangehörige. Im Landkreis Fulda gilt das aktuell für etwa 1600 Betreuungen, weitere Ehrenamtliche führen 220 Betreuungen. „Aber nicht jeder traut sich zu, die rechtliche Betreuung einer Tante oder des Vaters zu übernehmen“, weiß Anna-Lena Reus. Dann ist wieder ihr Team im Boot, das eine Berufsbetreuung organisieren muss. Berufliche Betreuerinnen und Betreuer arbeiten entweder als Selbstständige oder sie sind bei einem Betreuungsverein angestellt. Im Landkreis Fulda gibt es zwei solcher Vereine, getragen vom SkF und VdK. Die Berufsbetreuer begleiten stets mehrere Fälle parallel, je nach Schweregrad, Dauer und Komplexität. Insgesamt sind im Landkreis Fulda etwa 40 berufliche Betreuerinnen und Betreuer tätig. Sie führen rund 1100 Fälle.

Welche Aufgabenbereiche gibt es bei einer Betreuung?

Betreuungen erstrecken sich nie automatisch auf das gesamte Leben einer Person, sondern werden thematisch (Gesundheit, Vermögen, Wohnung etc.) festgelegt – je nachdem, wozu die betreute Person noch selbst in der Lage ist.

Wie wird eine Betreuung angeordnet?

Wenn beispielsweise jemand aus der Familie der Ansicht ist, dass eine Tante wegen einer Demenzerkrankung eine rechtliche Vertretung in der Gesundheits- und Vermögensorge benötigt, kann ein Antrag beim Amtsgericht gestellt werden. Anna-Lena Reus: „Das Amtsgericht beauftragt uns zu überprüfen, ob eine rechtliche Betreuung notwendig ist, ob die betreffende Tante noch eine Vorsorgevollmacht erteilen könnte oder ob es andere Hilfen gibt, die eine Betreuung entbehrlich machen würden. Wird eine Betreuung für unerlässlich erachtet, überprüft das Amtsgericht die Einschätzung und stützt sich dabei auch auf ein medizinisches Sachverständigengutachten.“ Bestätigt dieses Gutachten eine Betreuungsbedürftigkeit, schlägt die Betreuungsbehörde dem Gericht je nach Schweregrad einen geeigneten ehrenamtlichen Betreuer oder einen Berufsbetreuer vor. Die Betreuung wird vom Gericht angeordnet.

Wer kann Berufsbetreuerin oder -betreuer werden?

Im Grunde gilt, dass jede volljährige Person berufliche Betreuerin werden kann, die persönlich geeignet, beruflich erfahren im Zusammenhang mit psychisch Erkrankungen und zuverlässig ist. „Aber ein sozialpädagogisches, sozialwissenschaftliches oder juristisches Studium ist eine gute Grundlage, um für die vielfältigen Aufgaben gewappnet zu sein“, sagt Anna-Lena Reus und macht deutlich: „Es geht nicht um die persönliche Betreuung eines Menschen, nicht um Freizeitaktivitäten oder Unterstützung im Haushalt. Es geht darum, den Menschen auf Zeit bei der Regelung ihres Lebens behilflich zu sein.“ Kontakt: Wer sich für die Tätigkeit eines beruflichen Betreuers/einer beruflichen Betreuerin interessiert, kann sich gern an die Betreuungsbehörde wenden – per Mail bei Anna-Lena.Reus@landkreis-fulda.de. +++