Vor dem Hintergrund der stark steigenden Anzahl der Corona-Infektionen passt das Klinikum Gersfeld seine Besuchsregelung an: Zum Schutz der stationären Patientinnen und Patienten und der Mitarbeitenden gilt ab Mittwoch, 01.12.2021 ein grundsätzliches Besuchsverbot. Besuche bei stationären Patientinnen und Patienten durch Angehörige sind deshalb leider ab sofort nicht mehr möglich. Personen, die Angehörige begleiten, bringen oder abholen, müssen geimpft, genesen oder negativ getestet sein (3G-Regel) und ihre Impf-, Genesenen- oder Test-Dokumente am Eingang vorzeigen. „Diese Maßnahme ist uns nicht leicht gefallen. Aufgrund der sehr hohen Inzidenzzahlen ist der Besuchsstopp erforderlich, um zu verhindern, dass das Virus ins Klinikum Gersfeld eingetragen wird, “ so Jan Garlepp, Geschäftsführer des Klinikums Gersfeld. Taschen oder Präsente können von Angehörigen gerne am Haupteingang abgegeben werden. Die Mitarbeiter des Klinikums Gersfeld werden diese den entsprechenden Patientinnen und Patienten zukommen lassen. Die Öffnungszeiten und Regelungen der Arztpraxen des Ärztehauses bleiben von dem Besuchsverbot im Klinikum Gersfeld unberührt. +++ pm
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