Berufungshauptverhandlung: Schuss mit Schreckschussrevolver im Gottesdienst

Am Mittwoch, den 24.07.2024, um 09:00 Uhr, beginnt vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Fulda die Berufungshauptverhandlung gegen einen 54 Jahre alten Mann. Ihm wird gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem unerlaubten Führen einer Schusswaffe sowie Störung der Religionsausübung vorgeworfen.

Der Vorfall ereignete sich am 09.07.2023 um 2:25 Uhr in der katholischen St. Joseph-Kirche in Fulda. Während eines Gottesdienstes der eriträisch-orthodoxen Kirchengemeinde „Kidanemhret Tewado“ soll der Angeklagte stark alkoholisiert einen geladenen Schreckschussrevolver auf Hüfthöhe abgefeuert haben. Ziel des Schusses war eine etwa zwei Meter entfernte Person im Vorraum der Kirche. Grund für die Tat war offenbar die Verärgerung des Angeklagten über die durch den Gottesdienst verursachte Lärmbelästigung, die seine Nachtruhe störte.

Durch das austretende Gas des Schreckschussrevolvers erlitten die betroffenen Personen Atemwegsbeschwerden, Schmerzen beim Schlucken und tränende Augen. Zudem haben die Geschädigten und mindestens ein weiterer Gottesdienstbesucher psychische Probleme infolge der Tat.

Das Amtsgericht Fulda verurteilte den Angeklagten im Februar zu einer einjährigen Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein. Der Angeklagte strebt eine Geldstrafe an, während die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung fordert. Zur Hauptverhandlung sind sieben Zeugen geladen. +++

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