Am 05. März 2025 um 09:00 Uhr verhandelt die 3. Strafkammer des Landgerichts Fulda die Berufung eines 39-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung. Dem Mann, der bereits rechtskräftig im sogenannten „Aschenberg-Prozess“ wegen Totschlags verurteilt wurde, wird vorgeworfen, am 17. Februar 2023 im Jerusalempark in Fulda eine ihm bekannte Person gemeinsam mit anderen Personen durch einen hinterlistigen Überfall attackiert zu haben. Dabei soll das Opfer geschlagen und mit einem beschuhten Fuß getreten worden sein. Das Amtsgericht Fulda verurteilte den Angeklagten dafür zu 2 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe, während ein weiterer Mitangeklagter 1 Jahr auf Bewährung erhielt. Gegen dieses Urteil legte ausschließlich der 39-Jährige Berufung ein. Zur Hauptverhandlung sind fünf Zeugen geladen. +++
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