Berlin. Die Bundesregierung legt bei Bußgeldern für Radfahrer nach: Nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" werden künftig auch Radler bestraft, die auf einem Radweg in falscher Fahrtrichtung fahren, obwohl ein nicht benutzungspflichtiger Radweg in richtiger Richtung vorhanden ist. Künftig droht dann ein Bußgeld von bis zu 35 Euro. Diesen bußgeldbewehrten Tatbestand hat es bislang noch nicht gegeben. Damit kommt das Verkehrsministerium einer Aufforderung des Bundesrates nach.
In der entsprechenden Verordnung heißt es, das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung sei inzwischen ein "oft vorkommendes Fehlverhalten mit hohem Unfallrisiko und Gefahrenpotenzial". Die Ergänzung diene der konsequenten Verfolgung und Ahndung dieses Verstoßes. Nicht benutzungspflichtige Radwege sind eng an der Fahrbahn angelegt und nicht mit blauem Verkehrszeichen ausgeschildert. Gerade in den Städten kommen diese Spuren besonders häufig vor. Zuletzt waren Anfang Mai zahlreiche Bußgelder für Radfahrer erhöht worden. Unter anderem für Rotlichtverstöße. Wer bei Rot über die Ampel fährt, muss inzwischen mindestens 60 Euro bezahlen. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. +++ fuldainfo
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