Bericht: Privat- und Betriebsärzte dürfen doch nicht impfen

Der Impfstoff werde dann neu aufgeteilt

In der Nacht zum 1. April soll eine neue Impfverordnung in Kraft treten, die den Ausschluss von Privatpraxen beim Impfstart in Hausarztpraxen beinhaltet. „Die neue Impfverordnung tritt heute Nacht in Kraft und betrifft Privatärzte und Betriebsärzte“, zitiert das Nachrichtenportal T-Online eine Sprecherin des Privatärztlichen Bundesverbands (PBV). Demnach sollen betroffene Privatpatienten zunächst keine Impfung erhalten. „Da geht es nur noch um Macht, es kann nicht mehr um den Patienten oder die Pandemie gehen“, so die Sprecherin. Der Impfstoff werde dann neu aufgeteilt, „durch das knappe Kontingent konnten nicht alle Praxen ihre bestellten Impfmengen bekommen – durch das Kontingent der Privatärzte wird das der anderen aufgefüllt, zumindest wenn der jeweilige Hausarzt mehr bestellt hat, als er zuvor bekommen konnte“. Der Verband kritisiert die neue Impfverordnung scharf: „Das ist eine Ungleichbehandlung: Kassenpatienten dürfen zum Arzt ihres Vertrauen s gehen, um sich impfen zu lassen, Privatpatienten müssen zu Impfzentren oder anderen Impfärzten und dürfen somit nicht frei wählen.“ Der PBV werde „alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten“ prüfen, damit möglichst viele Ärzte, also auch Privatärzte und Betriebsärzte, Patienten impfen können. „Je schneller die Bevölkerung geimpft ist, desto schneller können die Restriktionen zurückgenommen werden.“ +++