Berlin. Neue Arzneimittel werden trotz erfolgreicher Nutzenprüfung in Deutschland von den Ärzten nicht oder nur sehr zurückhaltend verordnet: Ursache sind Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Ärzten auf Länderebene, berichtet das "Handelsblatt". Danach werden solche Medikamente oft als unwirtschaftlich eingeordnet, wenn ihnen vom zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss Ärzte Krankenkassen kein Zusatznutzen oder nur ein Zusatznutzen für bestimmte Patientengruppen zugebilligt werden. Das belegen Verträge mit und Anschreiben an Ärzte von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen, aus denen das "Handelsblatt" zitiert. So gelte in Bayern eine Arzneimittelvereinbarung, nach der neuartige Medikamente zur Vorbeugung eines Schlaganfalls maximal 20 Prozent der Risikopatienten verordnet werden sollen. In Rheinland-Pfalz und dem Saarland zahle eine Kasse den Hausärzten sogar Prämien, wenn sie Altpräparate vorzögen. In Sachsen und Thüringen dürften Ärzte ein neues Medikament erst verordnen, wenn der Hersteller der Kasse einen Zusatzrabatt gebe. +++ fuldainfo
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