Berlin. Ein handwerklicher Fehler in der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bringt Windkraftunternehmen in Bedrängnis. Zwei Paragrafen, in denen Details zur Direktvermarktung von Ökostrom geregelt sind, widersprechen sich, berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Das habe zur Folge, dass Zusammenschlüsse von Windparks ihren Strom nicht mehr je nach der gelieferten Menge anteilig vermarkten können. Im Bundeswirtschaftsministerium Urheber des Gesetzes heißt es nun, dort sei nur ein einziger Fall bekannt, schreibt das Magazin weiter. Daher weigere sich die Behörde, den Fehler im Paragrafenwerk umgehend zu beheben. Windkraftverbände schätzen die Zahl der betroffenen Grünstrom-Unternehmen dagegen auf mindestens 10 bis 20. Die Grünen bringen in dieser Woche einen Gesetzentwurf mit einer Korrektur der EEG-Novelle in den Bundestag ein. "Es kann nicht sein, dass wegen der Stümperei der Großen Koalition am Ende Gerichte jahrelang mit Unsinn beschäftigt werden", sagte der Grünen-Abgeordnete Oliver Krischer. +++ fuldainfo
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