Bericht: Bund legt Verordnung zu Ausnahmen für Geimpfte vor

Es soll in der kommenden Woche verabschiedet werden

Das Bundesjustizministerium sieht offenbar in einer Vorlage für die Bundesregierung erstmals auch Ausnahmen für Geimpfte von nächtlichen Ausgangssperren vor. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf einen Verordnungsentwurf des Ministeriums. Demnach sieht das Papier, das am Montag erstmals im Corona-Kabinett vorgelegt werden soll, die Aufhebung von Kontaktverboten aus Ausgangsbeschränkungen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz für jene Personen vor, deren abschließende Impfung mindestens 14 Tage zuvor erfolgt ist sowie für Menschen, deren Covid-Erkrankung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. So solle „die Beschränkung privater Zusammenkünfte“ nicht gelten, wenn „ausschließlich geimpfte Personen oder genesene Personen teilnehmen“, zitiert die Zeitung aus dem Entwurf. Auch „die Beschränkung des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft“ sollen „nicht für geimpfte Personen und genesene Personen“ gelten. Sämtliche „Ausnahmen von Geboten und Verboten“ für negativ Getestete sollen zudem ausgeweitet werden auf „geimpfte Personen und genesene Personen“ gelten. Ausdrücklich schließt die Verordnung auch die Befreiung von Quarantänepflichten etwa nach Rückkehr aus Risikogebieten ein. Ebenso sollen Geimpfte und Genesene am Präsenzunterricht in Schulen teilnehmen können, ohne sich zuvor einem Schnelltest zu unterziehen. Wie das Blatt weiterberichtet, soll die Verordnung nicht, wie teils gefordert, schon in der kommenden Woche verabschiedet werden, sondern nach Ressortabstimmung erst am 12. Mai im Kabinett, danach im Bundestag und abschließend am 28. Mai im Bundesrat beschlossen werden.

Außenminister erneuert Forderung nach Freiheiten für Geimpfte

Außenminister Heiko Maas (SPD) hat erneut dazu aufgerufen, Corona-Beschränkungen für vollständig geimpfte Bürger zurückzunehmen. „Wer geimpft ist, muss seine Grundrechte wieder ausüben dürfen“, sagte er dem „Spiegel“. Denn der Grund für die Einschränkung der Freiheitsrechte entfalle. „Von Geimpften geht zumindest kein höheres Risiko aus als von negativ Getesteten“, so der SPD-Politiker. Grundrechte seien schließlich „keine Privilegien, sondern Freiheiten, in die der Staat nur unter sehr engen Voraussetzungen eingreifen darf“. Bereits am 17. Januar hatte Maas in der „Bild am Sonntag“ für den Fall steigender Impfzahlen die Forderung nach mehr Rechten für Geimpfte erhoben. Das Bundesgesundheitsministerium hatte dies zurückgewiesen: Solange nicht klar sei, ob ein Geimpfter das Virus übertragen könne, dürfe es keine Ausnahmen geben. Auch in der eigenen Partei war ihm damals Skepsis entgegengeschlagen. Nun äußern sich viele Politiker ähnlich wie Maas. Er n ehme die Sorge einiger Ministerpräsidenten ernst, dass die Solidarität in der Gesellschaft schwinden könnte, wenn nur für Geimpfte und Genesene die Einschränkung ihrer Grundrechte zurückgenommen werde, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dem „Spiegel“. In einem Rechtsstaat aber müsse klar sein: „Einschränkungen der Grundrechte müssen zurückgenommen werden, sobald es keine Rechtfertigung mehr für sie gibt.“ Das Problem der „Kontrollierbarkeit“ halte sie für „handhabbar“. +++