Bericht: Bluttest auf Downsyndrom soll Kassenleistung werden

Der umstrittene Bluttest auf das Downsyndrom soll laut eines Medienberichts künftig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Darauf habe sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Kassen geeinigt, berichtet der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe unter Berufung auf Angaben aus dem Umfeld des Gremiums. Die Kosten sollten allerdings nur bei „besonderen Risiken oder zur Abklärung von Auffälligkeiten“ übernommen werden. Ein flächendeckendes Screening solle es nicht geben. Offiziell solle die Entscheidung auf einer Sitzung am nächsten Donnerstag fallen, berichtet das Nachrichtenmagazin weiter. Um ethischen Zweifeln zu begegnen, müssten Ärzte Schwangere künftig besser aufklären, was ein positives Testergebnis bedeutet. Die Einigung im G-BA sehe vor, dass bei der Beratung in Zukunft immer auch ein Mediziner anwesend sein soll, der Erfahrung mit Trisomie-Patienten hat, berichtet der „Spiegel“. Die Ärzte sollten dabei auch Kontakte zu Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen vermitteln. Patientenvertreter hätten sich nicht mit ihrer Forderung durchsetzen können, den Test erst nach der zwölften Schwangerschaftswoche zu bezahlen, berichtet das Nachrichtenmagazin weiter. Dies hätte mögliche Abtreibungen erschwert. Gentests auf das Downsyndrom sind seit 2012 in Deutschland erhältlich. +++