Bericht: Bausparvermittler können Provisionen abgeben

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Berlin. Die Finanzaufsicht Bafin macht laut eines Berichts den Weg für eine Beteiligung der Kunden an den Provisionen der Vermittler von Bausparverträgen frei. Ein entsprechende Dokument liegt dem „Handelsblatt“ vor. Damit hebt die Bafin eine Verordnung aus dem Jahr 2005 auf. Damals wies die Behörde die Bausparkassen an, eine Weitergabe der Abschlussgebühr an ihre Kunden zu unterbinden und Missverhalten zu verfolgen. Die aktuelle Bafin-Entscheidung kann eine Revolution im Vertrieb für Bausparverträge bedeuten.

Allerdings verweist die Bafin darauf, das eine Weitergabe der Gebühr im Einzelfall ein Verstoß gegen die Bedingungen von Bausparverträgen sein kann. Die Behörde kann also individuell weiter prüfen. Außerdem müssen die Bausparkassen mitziehen. Sie müssen auch bei einer Weitergabe der Abschlussgebühr dafür sorgen, dass die Bauspartarife auch dann stabil bleiben, wenn die Vermittler etwas von der Abschlussgebühr abgeben. „Bausparer können ab sofort auch um die Bausparprovision verhandeln“, sagte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Vermittler, die diese Gebühr kassieren, gelangen nun unter massivem Rechtfertigungsdruck.“

Bausparvermittler müssten jetzt überzeugend darlegen, dass ihre Leistung diesen Preis wert sei, weil sich sonst die Kunden den Vertrag günstiger über Vermittler im Internet beschaffen können. Die Investmentfonds hätten eine solche Entwicklung bereits hinter sich. „Aktuell können Verbraucher nahezu jeden Fonds auch ohne Ausgabeaufschlag erwerben und sogar um Bestandsprovisionen kann faktisch heute schon verhandelt werden“, sagte Nauhauser. Der Verband der Privaten Bausparkassen sieht für die jüngste Mitteilung der Bafin „keine Notwendigkeit“. „Da die Bafin feststellt, dass in jedem Fall die Tragfähigkeit der Bausparverträge zu gewährleisten ist, gehen wir davon aus, dass die Bausparkassen auf die Abschlussgebühr nicht verzichten werden“, sagte ein Sprecher. „Sollten Vermittler ihre Provision teilweise an die Bausparkunden weitergeben wollen, müssen sie deshalb damit rechnen, dass sie dafür von den Bausparkassen keinen Ausgleich bekommen und dies auf eigene Kosten bestreiten dürfen.“ +++ fuldainfo