Berateraffäre: Kritik an gelöschten Handydaten von der Leyens

Das Ministerium redet sich im Prüfbericht der neuen Ministerin raus

Ursula von der Leyen (CDU)
Ursula von der Leyen (CDU)

Das Löschen von dienstlichen Daten der ehemaligen Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sorgt für erhebliche Kritik. „Auf den aktuellen Fall blicke ich mit Enttäuschung“, sagte der Präsident des Bundesarchivs, Michael Hollmann, der „Welt“. Sollte durch die Löschung relevante Kommunikation der Ministerin verloren gegangen sein, widerspräche dies dem Transparenzgebot und „würde gegen fundamentale Grundsätze von Regierung und Verwaltung verstoßen“, so der Bundesarchiv-Präsident weiter.

Er wies darauf hin, dass das gesamte Regierungshandeln verlässlich zu sichern sei. Im Verteidigungsministerium ist man sich keiner Schuld bewusst, eine Pflicht zur generellen Archivierung von SMS gebe es nicht. Dienstlich gestellte Mobiltelefone würden nach Rückgabe „ohne Speicherung der SMS zurückgesetzt“, hieß es. Am Montag waren Verteidigungspolitiker in Berlin darüber informiert worden, dass auf zwei Mobiltelefonen der ehemaligen  Ministerin keine Daten mehr zu finden sind. Diese hätten für den andauernden Untersuchungsausschuss in der Affäre wichtige Beweismittel sein können, sind nun aber verloren. Auch in den Fraktionen des Parlaments ist der Ärger unvermindert groß: „Der Bericht des Ministeriums überzeugt nicht. Im besten Fall war es Schlamperei. Im schlimmsten Fall der bewusste Versuch, dem Untersuchungsausschuss Beweise vorzuenthalten“, sagte der Linken-Bundestagsabgeordnete Matthias Höhn der „Welt“.

„Das Ministerium redet sich im Prüfbericht der neuen Ministerin raus“, sagte Marie-Agnes Strack-Zimmermann, verteidigungspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion. Sollte man weiter die Zusammenarbeit mit dem Ausschuss torpedieren, „kann man auch vor dem Bundesverfassungsgericht landen“, so die FDP-Politikerin weiter. Sie verwies auf das geltende Untersuchungsausschussgesetz (PUAG). Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dennis Rohde, selbst Jurist, forderte eine Novelle dieses Gesetzes. „Wir geraten derzeit  an die Grenzen geltenden Rechtes. Künftige Untersuchungsausschüsse sollten es einfacher haben, Akten selbst beschlagnahmen zu können“, sagte Rohde der „Welt“. Bisher ist das nicht möglich. +++