Der Landkreis Fulda hat die Sechste Allgemeinverfügung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Fulda geändert. Eingefügt wurde der Passus: Der Bewegungsradius für tagestouristische Ausflüge wird auf den Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (politische Gemeinde) beschränkt. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 13. Januar, 0 Uhr, in Kraft und gilt bis zum 18. Januar.
Der Landkreis Fulda ist mit einer 7-Tage-Inzidenz von aktuell 346 weiterhin der Stufe 6 des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen zugeordnet. Das Eskalationskonzept wurde von der Hessischen Landesregierung zum 11. Januar 2021 in der Stufe 6 um die Einschränkung des Bewegungsradius auf den Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort für tagestouristische Ausflüge ergänzt. Damit ist dem Landkreis Fulda verbindlich vorgegeben, die Einschränkung des Bewegungsradius‘ bei tagestouristischen Ausflügen zu verfügen.
Dazu Landrat Bernd Woide: „Das Ziel dieser Allgemeinverfügung ist es nicht, alltägliche Lebensabläufe unserer Bürgerinnen und Bürger zu reglementieren. Vielmehr soll verhindert werden, dass der Landkreis Fulda zum Hotspot für überregionale touristische Aktivitäten wird. Die Allgemeinverfügung ist dabei ein Aspekt, der entscheidende ist nach wie vor die Sperrung einer Vielzahl von Parkplätzen und Zufahrtsstraßen am Wochenende in der Rhön.“ – [popup_anything id=“291676″]
Die Lesefassung der Allgemeinverfügung finden Sie auf der Webseite www.corona-fulda.de +++
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