Bebauungsplan „Im Oberfeld III“ – BLE und Anlieger scheitern mit Klage

Der Beschluss ist unanfechtbar

Eichenzells Bürgermeister Dieter Kolb

Mit Beschluss vom 12. Juni 2019 hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel den Eilantrag von BLE und einigen Anliegern auf Aussetzung des Vollzuges des Bebauungsplanes „Im Oberfeld III. Bauabschnitt“ Ortsteil Löschenrod abgelehnt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Besonders positiv für die Gemeinde Eichenzell ist die Begründung des Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Dieser hat entschieden, dass der Eilantrag zulässig, aber unbegründet ist. Das Gericht hat sich intensiv mit der Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans auseinandergesetzt und hat entschieden, dass dieser – zumindest bei summarischer Prüfung, wie im Eilverfahren maßgeblich – rechtmäßig und wirksam sei.

Das Gericht ist auch hinsichtlich der fehlenden Begründetheit des Antrags in allen Punkten der Argumentation der Gemeinde Eichenzell gefolgt und hat diese teilweise bis ins Einzelne
übernommen. Bürgermeister Dieter Kolb ist deshalb zuversichtlich, dass auch im noch anstehenden Hauptsacheverfahren im Sinne der Gemeinde Eichenzell entschieden werden wird. Weiter
freut er sich, dass jetzt alle geplanten Bauvorhaben der Gewerbetreibenden begonnen und umgesetzt werden können. Der Antrag der BLE beim VGH war bereits zuvor mit Beschluss vom 20.03.2019 an das VG Kassel verwiesen worden, da dieser aufgrund des erläuterten Begehrens der BLE sachlich nicht zuständig war. Die BLE hatte dann beantragt, dass die Verhandlung beim Verwaltungsgericht bis zur Erledigung des anderen Rechtsstreits oder bis zu Entscheidung der Verwaltungsbehörde auszusetzen sei, dem auch im Einvernehmen beider Parteien stattgegeben wurde.

Bürgerliste Eichenzell – In der Hauptsache offen

Der VGH Kassel hat den Eilantrag der direkt betroffenen Anlieger zunächst abgelehnt. Bei dem Urteil ging es letztendlich darum, ob die Rechte der Anlieger durch das Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplanes beeinträchtig wurden oder nicht. Das Wesen des Eilverfahrens ist es, dass wesentliche Punkte ohne Beweisaufnahme und Zeugenaussagen rein nach Aktenlage geprüft werden. Mit der Ablehnung eines Eilantrages ist keine Entscheidung in der Hauptsache gefallen. Aus Sicht der Bürgerliste hat das Gericht viele klare Fehler nicht geprüft und nicht entsprechend gewürdigt. Dies wird dann im Hauptsacheverfahren mit mündlicher Verhandlung und Beweisaufnahme nachgeholt. Die Bürgerliste ist sehr zuversichtlich, da aus unserer Sicht die Aktenlage deutliche Versäumnisse aufweist. Ob die Rechte der Fraktion der Bürgerliste, die die Klage mit eingereicht hat, gewahrt waren, hat der VGH auch nicht entschieden. Das Verfahren der Bürgerliste wurde abgetrennt und an das Verwaltungsgericht Kassel verwiesen. Dort muss im Rahmen eines Kommunalverfassungsstreites geklärt werden ob die Rechte der Fraktion gewahrt wurden, dazu sagt das Urteil nichts aus, da die Bürgerliste nicht Bestandteil dieses Verfahrens war. Generell ist also die wesentliche Entscheidung in der Hauptsache offen sowohl beim VGH als auch beim Verwaltungsgericht Kassel. Wir hoffen auf eine Einigung am Runden Tisch in den nächsten Tagen, dann sind die Verfahren sowieso überflüssig. Sollte es keine einvernehmliche Einigung geben, warten wir das Hauptverfahren ab. +++