BDI-Präsident beklagt „Diskreditierung“ deutscher Autohersteller

Vor Abschaffung der Steuervorteile für Diesel gewarnt

Berlin. Der Präsident des Industrieverbands BDI, Dieter Kempf, hat eine „generelle Diskreditierung“ der deutschen Autohersteller beklagt. Die Debatte im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre habe „jedes vernünftige Maß verloren“, sagte Kempf den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Grotesk ist beispielsweise der Vorwurf, die deutsche Automobilindustrie sei innovationsschwach.“ Keine Branche in Deutschland stecke mehr Geld in Forschung und Entwicklung.

Hersteller und Zulieferer investierten jährlich weltweit fast 40 Milliarden Euro in die Optimierung des Verbrennungsmotors, automatisiertes Fahren oder die Elektromobilität. Kempf wandte sich strikt gegen schärfere politische Vorgaben, wie sie auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz unterstützt hatten. Von „planwirtschaftlichen Instrumenten wie einer E-Auto-Quote oder einem Verbot von Verbrennungsmotoren“ halte er nichts, sagte der BDI-Präsident. Der Staat könne Ziele und Rahmen vorgeben. Es sei aber Angelegenheit der Unternehmen, Technologien zu erarbeiten, die diese Ziele am besten erfüllten. Die ambitionierten Klimavorgaben der Bundesregierung ließen sich nur im engen Zusammenspiel von Zukunftstechnologien und Brückentechnologien wie Diesel, Hybrid, Biokraftstoffen und Erdgas erreichen.

Kempf warnte zugleich vor einer Abschaffung der Steuervorteile für Diesel: „Wir brauchen den Diesel wegen seiner geringeren CO2-Emissionen als Brückentechnologie, bis alternative Technologien flächendeckend den Durchbruch schaffen.“ Verbrennungsmotoren würden in naher Zukunft immer noch den größten Teil an Neuzulassungen ausmachen, sagte Kempf voraus. Elektromobilität werde eine Schlüsseltechnologie des Mobilitätswandels sein. Bis 2025 könnten die Neuzulassungen von Elektroautos 15 bis 25 Prozent Marktanteil erreichen. „Damit das klappt, brauchen wir eine kluge Flankierung“, forderte Kempf. „Ich denke da an öffentliche Ladeinfrastruktur, steuerliche Anreize und entsprechende Rahmenbedingungen beim Miet- und Wohneigentumsrecht.“ +++