BDA-Chef kritisiert geplantes Lieferkettengesetz

Die derzeitigen Pläne von Müller und Heil sehen zivilrechtliche Klagemöglichkeiten vor

Hubertus Heil (SPD)
Hubertus Heil (SPD)

Der scheidende Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer erhebt im Streit über das geplante Lieferkettengesetz schwere Vorwürfe gegen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU). Deren Pläne seien „weltfremd“, das Beschlussverfahren befinde sich „an der Grenze zur Unseriösität“, sagte der Chef der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) dem „Handelsblatt“. Wer so etwas vorantreibe, „hat entweder keine Ahnung von unternehmerischen Abläufen oder handelt wider besseren Wissens“.

Das Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass deutsche Unternehmen keine Vorprodukte aus dem Ausland beziehen, die unter Missachtung elementarer Menschenrechte gewonnen wurden. Der Streit dreht sich vor allem um die Frage der Haftung. Die derzeitigen Pläne von Müller und Heil sehen zivilrechtliche Klagemöglichkeiten gegen Unternehmen vor, die ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten vernachlässigen. Strafrechtliche Konsequenzen soll es, anders als ursprünglich erwogen, nicht geben. Doch Kramer bleibt bei seiner Ablehnung: „Wenn mein Unternehmen durch überzogene Klagen für etwas, das ich nicht beeinflussen kann, in die Insolvenz getrieben wird, dann kommt das doch fast aufs Gleiche raus.“

Der Arbeitgeberpräsident argumentiert, dass Firmen nicht für die Lieferanten ihrer Lieferanten verantwortlich gemacht werden könnten. Er sorgt sich vor allem um den Mittelstand: „Der Entwicklungsminister, dem es mit all seiner Amtsautorität nicht gelungen ist, die Menschenrechtslage in Entwicklungsländern zu verbessern, stellt sich jedenfalls vor, dass der Mittelständler aus dem Sauerland das hinkriegt. Das finde ich – mit Verlaub – absurd.“ Auch zu seinem vorzeitigen Abtritt äußerte sich Kramer. Er bestreitet, aus Frust über unternehmensfeindliche Politik das Feld zu räumen. Er wolle vielmehr sein Amt räumen, „damit einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin genügend Zeit bleibt, um sich einzuarbeiten und damit aktiv an der Debatte über Schwerpunkte der neuen Legislaturperiode mitzuwirken“.