Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Eilantrag einer Hotelkette gegen die Schließung von Gaststätten und gegen das Beherbergungsverbot für Touristen in der Coronakrise abgelehnt. Die Regelungen seien „nicht offensichtlich rechtswidrig“, schreibt das Gericht am Donnerstag. Das bedeute allerdings nicht, dass das Gericht den Maßnahmen insgesamt zustimmt. Der 20. Senat habe auch Zweifel an der Grundlage für die jetzt beschlossenen Maßnahmen. Bei einem Eilverfahren müsse aber eine Folgenabwägung getroffen werden und dabei überwiege „im Hinblick auf die enorm steigenden Infektionszahlen das Schutzgut Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen die betroffene freie wirtschaftliche Betätigung“. Die Maßnahmen seien nicht offensichtlich unverhältnismäßig. Zu berücksichtigen seien auch hier die seitens der Bundesregierung in Aussicht gestellten Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe sowie die zeitliche Befristung der Maßnahmen, zunächst bis zum 30. November 2020. +++
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