Barley verteidigt EU-Datenschutzregeln gegen Kritik

Der Ansatz bleibe richtig

DSGVO

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die neuen Regeln gegen Kritik aus der Wirtschaft verteidigt. Zugleich zeigte sie sich dafür offen, die neuen Regeln im Zweifel zu entschärfen: Bei der DSGVO stellten sich wie bei anderen neuen Gesetzen natürlich „Auslegungsfragen“, sagte Barley dem „Handelsblatt“. Hier werde sich noch einiges klären. „Wenn nötig, wird man auch an der einen oder anderen Stelle vielleicht nachjustieren müssen – dies allerdings insbesondere auf EU- und nicht auf nationaler Ebene.“

Der Ansatz bleibe aber richtig. Zwar sei die Umsetzung der Vorschriften mit Aufwand verbunden. „Aber auch schon vorher brauchten Unternehmen die Zustimmung der Verbraucher für die allermeisten Datenverarbeitungen“, so die Ministerin. Natürlich werde jede zusätzliche Regelung kritisiert. „Dafür habe ich auch ein gewisses Verständnis.“ Aber viele Befürchtungen, etwa das es zu eine r Welle von Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen kommen könnte, hätten sich nicht bewahrheitet. Barley teilte auch nicht die Kritik, dass mittelständische, familiengeführte Unternehmen genauso behandelt würden wie Amazon, Facebook oder Google. „Die Datenschutz-Grundverordnung geht eben von der Person aus und nicht vom Unternehmen“, sagte die SPD-Politikerin.

„Jedes Individuum hat ein Recht darauf, dass seine Daten geschützt werden.“ Das sei auch der Grund dafür, warum die Regelung „weltweit Beachtung“ finde. „Kalifornien, die Heimat des Silicon Valley, kopiert die DSGVO.“ Barley empfahl jedem Betrieb, der Schwierigkeiten mit der Umsetzung der DSGVO hat, sich an den jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu wenden. „Die sind hilfsbereit und stellen keine überzogenen Anforderungen“, sagte sie. Man müsse auch keine Sorge haben, sich sofort ein Bußgeld einzuhandeln. „Damit ist das Unternehmen auf der sicheren Seite.“ Bisher wurden 70 Bußgelder verhängt, wie einer Befragung des „Handelsblatts“ unter den Landesdatenschutzbehörden ergab. Die Gesamtsumme beträgt rund 445.000 Euro. Das höchste einzelne Bußgeld in Höhe von 80.000 Euro stammt aus Baden-Württemberg. Dort waren Gesundheitsdaten im Internet gelandet. +++