BAMF-Chefin will stärkere Zentralisierung der Asylverfahren

Das Bundesamt werde jeden Antrag auf Asyl sorgfältig prüfen

Zentrale des Bundesamtes.
Zentrale des Bundesamtes. Bild: BAMF

Nürnberg. Die neue Chefin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Jutta Cordt, macht sich für eine stärkere Zentralisierung im Asylverfahren stark, etwa bei Abschiebungen. „Wenn unterschiedliche Behörden zuständig sind, ist jede Schnittstelle eine Herausforderung für das ganzheitliche Verfahren“, sagte Cordt, die seit Anfang Februar Präsidentin der Nürnberger Behörde ist, dem „Handelsblatt“. Solche Schnittstellen gebe es auch zwischen dem BAMF und den Ausländerbehörden.

Bis zum Ende des Frühjahrs sollen Cordts Mitarbeiter die 435.000 Altfälle aus den Vorjahren abgearbeitet haben. Auch danach werde der Behörde die Arbeit aber nicht ausgehen. Neben der Integrationsarbeit will das BAMF die Rückkehrberatung ausbauen. Damit solle künftig schon früher im Asylverfahren begonnen werden, noch bevor der Bescheid da ist. Die von Unionspolitikern geforderte Überprüfung aller Antragsteller, die nur aufgrund einer schriftlichen Anhörung Asyl oder Flüchtlingsschutz erhalten haben, lehnt Cordt dagegen ab. „Wir können Verfahren nur wieder aufnehmen, wenn sicherheitsrelevante Erkenntnisse vorliegen, die etwa von den Ausländerbehörden oder aus dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum kommen.“

Vorschläge aus der Politik, im Mittelmeer gerettete Flüchtlinge nach Afrika zurückzubringen, sieht die BAMF-Chefin skeptisch. Am Ende brauche es dafür auch wirksame Abkommen mit den Herkunfts- und Transitländern, damit das Ganze trage. Das Bundesamt werde jeden Antrag auf Asyl sorgfältig prüfen und nach Recht und Gesetz entscheiden. Das gelte auch, falls Türken Asyl beantragen sollten, denen eine Verwicklung in den Putschversuch vorgeworfen wird. „Wir prüfen jeden individuellen Einzelfall, hören uns an, was der Schutzsuchende zu sagen hat und treffen dann die Entscheidung“, sagte Cordt. „Auch Antragsteller aus der Türkei können wie jeder andere auch Asyl oder Flüchtlingsschutz erhalten, wenn sie entsprechende Gründe vortragen.“ +++